Wirtschaft

Provisionsklagen gegen AWD Maschmeyer erinnert sich nicht

1988 kaufte sich Maschmeyer in den AWD ein, rund zwei Jahrzehnte später trennte er sich von Anteilen und dem Chefsessel.

1988 kaufte sich Maschmeyer in den AWD ein, rund zwei Jahrzehnte später trennte er sich von Anteilen und dem Chefsessel.

(Foto: dpa)

Erstmals sagt Ex-AWD-Chef Maschmeyer in einem Anlegerprozess aus, der Erkenntnisgewinn bleibt jedoch gering. In dem Verfahren wollen Fondsanleger wegen möglicher überhöhter Provisionen Schadensersatz erklagen. Maschmeyer will jedoch von nichts wissen.

In der Prozessflut gegen den Finanzdienstleister AWD hat erstmals Firmengründer Carsten Maschmeyer ausgesagt. Der Ex-Unternehmenschef sei Zeuge in einem Zivilverfahren am Oberlandesgericht Köln gewesen, bestätigte eine Gerichtssprecherin. Der Radiosender NDR Info hatte darüber berichtet. In Niedersachsen gehen die juristischen Auseinandersetzungen um die Vorwürfe von Anlegern am Mittwoch in eine weitere Runde.

In Köln gibt es 16 Klagen gegen den AWD, eine Fonds- sowie eine Treuhandgesellschaft. Es geht um möglicherweise überhöhte Provisionen beim Immobilienfonds "Fundus 28". Auf die Frage nach den strittigen Zahlungen habe Maschmeyer geantwortet, er könne sich nicht erinnern. "Er sei nur in Einzelfällen über die Provisionen von Mitarbeitern unterrichtet gewesen", zitierte die Sprecherin den Kern der Aussage.

Maschmeyers Sprecherin erklärte, der Firmengründer habe ausgesagt, dass die Provisionen seiner Erinnerung nach unter 15 Prozent gelegen hätten. Vor Gericht habe Maschmeyer gesagt, er könnte sich sicher daran erinnern, wenn ihm überproportionale Steigerungen mitgeteilt worden wären.

Das Urteil in dem Berufungsverfahren wird am 30. August erwartet. Die Streitsumme liegt nach Gerichtsangaben bei rund 750.000 Euro. Vor dem Auslaufen einer Verjährungsfrist hatten zum Jahresende 2011 viele Ex-Anleger Klagen gegen den AWD gestartet.

Provisionen "nicht über 15 Prozent"

Das Unternehmen, das inzwischen zum Schweizer Versicherungskonzern Swiss Life gehört, wies darauf hin, dass neben seinem früheren Chef weitere Zeugen vor der zuständigen Kammer in Köln aussagten. Sowohl die Verantwortlichen von Fundus als auch der damalige Produktgeschäftsführer von AWD Deutschland hätten bestätigt, dass die Beraterprovisionen nicht über 15 Prozent lagen. "Wir gehen davon aus, dass die Berufungen hier zurückgewiesen werden", hieß es.

Nach geltender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes müssen Anleger über Provisionen höher als 15 Prozent informiert werden. Früheren Medienberichten zufolge sollen in der Zeit des Börsengangs von AWD im Jahr 2000 bei drei von vier verkauften Fonds die Provisionen über dieser Schwelle gelegen haben.

Vor dem Landgericht Hannover geht der Streit um Risikoaufklärung und Provisionshöhen am 11. Juli in einem anderen Prozess weiter. Erwartet wird hier zunächst aber nur eine Entscheidung darüber, ob eine Beweisaufnahme nötig ist. Zu einem Auftritt Maschmeyers dürfte es nach Auskunft des Landgerichts deshalb noch nicht kommen.

Weil sich Schadensersatzforderungen und Klagen gegen AWD gehäuft haben und das Geschäft unter der Berichterstattung darüber leidet, erwägt Swiss Life einem Bericht der "Financial Times Deutschland" zufolge die Umbenennung des AWD. Der Konzern wollte sich nicht dazu äußern.

Quelle: ntv.de, nne/dpa

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