Wirtschaft

Kritik an Bewerbungsbögen McDonald's setzt sich ran

Nach einer kritischen Äußerung des Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein will McDonald’s Deutschland den Fragebogen für Franchise-Bewerber überprüfen. Man nehme die Kritik sehr ernst, hieß es. Einem Pressebericht zufolge müssen potenzielle Franchise-Nehmern bislang allzu viele Details aus ihrem Leben preisgeben.

Bevor man so eine schmucke Filiale leiten darf, muss man viele Frage beantworten - zu viele?

Bevor man so eine schmucke Filiale leiten darf, muss man viele Frage beantworten - zu viele?

(Foto: picture-alliance/ dpa)

"Mit dem Abschluss eines Franchise-Vertrags gehen McDonald’s und der Franchise-Nehmer eine sehr weitreichende Geschäftsbeziehung mit 20-jähriger Vertragslaufzeit ein", erklärte nun Unternehmenssprecher Matthias Mehlen. Dies rechtfertige eine genaue und umfangreiche Prüfung, ob der Bewerber für diese Geschäftsbeziehung in Betracht kommt. "Aber wir nehmen selbstverständlich die Äußerungen des Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein sehr ernst und haben uns umgehend entschlossen, unseren Franchise-Bewerbungsbogen einer kritischen Prüfung zu unterziehen.“ McDonald’s werde dazu mit den zuständigen Institutionen zusammenarbeiten.

Zu viele Fragen

Zuvor hatte der "Spiegel" berichtet, dass die beiden US-Schnellrestaurantketten McDonald's und Subway von ihren Vertragspartnern in Deutschland Einblicke in die Intimsphäre und in die politische Gesinnung verlangen. So verlange der Sandwich-Anbieter Subway von seinen Franchise-Vertragspartnern die Zustimmung zu Prüfberichten "in Einklang mit den Anti-Terror-Gesetzen" wie dem "USA Patriot Act ". Die Bewerber müssten demnach unter anderem wahrheitsgetreu Auskunft erteilen, ob sie "jemals direkt oder indirekt an terroristischen Aktivitäten beteiligt" gewesen seien. Vergleichbare Fragen kennen USA-Reisende von Fragebögen der US-Einwanderungsbehörde.

Bei McDonald's wiederum müssten potenziellen Franchise-Nehmern laut "Spiegel" Angaben über nichteheliche Beziehungen, "körperliche Leiden" sowie über "Datum und Anlass der letzten ärztlichen Untersuchung" machen.

Moritz Karg vom Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein bezeichnete die Praxis der amerikanischen Konzerne "aus datenschutzrechtlicher Sicht für unzulässig".

Quelle: ntv.de, sla/dpa

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