Schadenersatz wegen Mindestlohn Pin klagt gegen Bund
05.12.2012, 02:29 Uhr
Die Pin AG will Schadenersatz.
(Foto: picture-alliance/ dpa)
Erst scheitert der Post-Mindestlohn vor Gericht. Jetzt verlangt der private Anbieter Pin Mail Medienberichten zufolge vom Staat Schadenersatz und zwar rund fünf Millionen Dollar. Es gehe um "ein Stück Gerechtigkeit", erklärt das Unternehmen.
Die Berliner Pin Mail AG hat die Bundesrepublik Deutschland auf fünf Mio. Euro Schadensersatz verklagt. Das berichtet die "Süddeutschen Zeitung". Mit der Staatshaftungsklage wolle der Rivale der Deutschen Post erreichen, dass der Bund dem Unternehmen zu viel bezahlten Lohn und Sozialabgaben zurückerstattet. Der Staat solle damit für den Schaden aufkommen, der Pin Mail während der Gültigkeit des später vom Bundesverwaltungsgericht gekippten Postmindestlohns entstanden sei, heißt es.
"In jedem Rechtsstaat muss der Staat für Schäden haften, die durch vorsätzlich rechtswidriges Tun seiner Verantwortungsträger entstehen", sagte der Vorstandsvorsitzende des Unternehmens, Axel Stirl, der Zeitung. Es gehe dabei "um ein Stück Gerechtigkeit".
Am Dienstag verhandelte das Landgericht Berlin erstmals über die Klage. Die Deutsche Post und die Gewerkschaft Verdi hatten im November 2007 einen Mindestlohn für Zusteller in der Postbranche in Höhe von 9,80 Euro die Stunde vereinbart. Ende 2007 erklärte das Bundesarbeitsministerium die neue Lohnuntergrenze für allgemeinverbindlich. Anfang 2010 befand das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den Postmindestlohn aus formalen Gründen für ungültig.
Doch für viele private Konkurrenten der Post, die mit einem Mindestlohn nicht wettbewerbsfähig waren, kam diese Entscheidung zu spät: Sie waren bereits pleitegegangen. "Knapp 180 Unternehmen mit 15.000 Arbeitsplätzen haben sich binnen weniger Wochen in Luft aufgelöst", sagte Stirl. "Es entstand ein riesiger volkswirtschaftlicher Schaden."
Die Pin Mail AG, die mit ihren 1000 Mitarbeitern überlebte, zahlte nach eigenen Angaben vor Einführung des Mindestlohns einem typischen Mitarbeiter, der gut fünf Jahre im Betrieb ist, 8,23 Euro Grundlohn plus Zuschläge. Das ergab 8,60 Euro die Stunde. Nach Einführung des Mindestlohns zahlte Pin Mail die geforderten 9,80 Euro bis zum Leipziger Urteil. Diese Mehrkosten inklusive der zusätzlichen Sozialausgaben fordert das Unternehmen nun vom Bund zurück.
Quelle: ntv.de, sla