Wirtschaft

Koalition sieht Anpassungsbedarf Post verliert Privileg

Die Grundversorgung der Bürger mit Postdienstleistungen bleibt umsatzsteuerfrei.

Die Grundversorgung der Bürger mit Postdienstleistungen bleibt umsatzsteuerfrei.

(Foto: dpa)

Die Post verliert wahrscheinlich ihr Umsatzsteuerprivileg gegenüber ihren Konkurrenten. Bei der Umsatzsteuer-Behandlung für Postdienstleistungen gebe es Anpassungsbedarf, zitiert die Nachrichtenagentur Reuters aus dem Koalitionsvertrag von Union und FDP. Die Praxis sei so anzupassen, "dass keine steuerliche Ungleichbehandlung mehr besteht." Daraus folgt, dass die Privilegierung der Deutschen Post bei der Umsatzsteuer gegenüber ihren Konkurrenten beendet werden dürfte. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs bleibe aber die Grundversorgung der Bürger mit Postdienstleistungen umsatzsteuerfrei.

Derzeit ist ausschließlich die Post bei bestimmten Briefsendungen sowie privat verschickten Paketen von der Mehrwertsteuer befreit. Branchenkenner schätzten diesen Vorteil gegenüber der Konkurrenz auf rund eine halbe Milliarde Euro.

Das Hotel- und Gaststättengewerbe soll nach dem Willen der neuen Koalition aus FDP und Union bei der Mehrwertsteuer begünstigt werden. Es gebe "Handlungsbedarf bei den ermäßigten Mehrwertsteuersätzen", heißt es in dem Vertrag. Benachteiligungen gehörten auf den Prüfstand. "Aus diesem Grund wollen wir eine Kommission einsetzen, die sich mit der Systemumstellung bei der Umsatzsteuer sowie dem Katalog der ermäßigten Mehrwertsteuersätze befasst", formulierten die Koalitionäre. Es gelte auch die europäische Wettbewerbslage im Blick zu behalten. "Deshalb wollen wir ab dem 1. Januar 2010 für Beherbergungsleistungen in Hotel- und Gastronomiegewerbe den Mehrwertsteuersatz auf 7 Prozent ermäßigen."

"Wir streben Wettbewerbsgleichheit kommunaler und privater Anbieter insbesondere bei der Umsatzsteuer an, um Arbeitsplätze zu sichern und Investitionen zu ermöglichen", heißt es weiter in dem Vertrag. Das lässt offenbar Raum, um die bisherige Begünstigung kommunaler Anbieter auslaufen zu lassen. Die Wettbewerbsfähigkeit der Produktion von Biokraftstoffen aus heimischen Quellen soll auf mit Mitteln des Steuerrechts erhalten bleiben. Steuerlich gefördert werden sollen Forschung und Entwicklung, die zusätzliche Forschungsimpulse insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen auslösen.

Quelle: ntv.de, rts/DJ

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