Wirtschaft

BGH kippt Untreue-Vorwurf Schelsky darf hoffen

Jahrelang hatte er von Siemens Geld zum Aufbau einer Gegenorganisation zur IG Metall bezogen - dafür bekam er eine Haftstrafe. Jetzt spricht der Bundesgerichtshof Ex-AUB-Chef Schelsky zumindest vom Vorwurf der Untreue frei.

Wilhelm Schelsky

Wilhelm Schelsky

(Foto: dpa)

Der Fall des früheren Chefs der umstrittenen Arbeitnehmerorganisation AUB, Wilhelm Schelsky, muss zumindest in Teilen neu verhandelt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden und damit dem Revisionsantrag Schelskys in Teilen stattgegeben. Allerdings müsse nicht der gesamte Fall neu aufgerollt, sondern lediglich das Strafmaß korrigiert werden. "Im übrigen ist das Urteil rechtskräftig", betonte der 1. Strafsenat.

Der BGH sprach den Ex-AUB-Chef von dem bis zuletzt umstrittenen Vorwurf der Untreue frei. Schelskys Anwalt hatte immer wieder betont, die fehlenden Finanzkontrollen des Siemens-Vorstands bei der Vergütung von Beratern sei nicht Schelsky anzulasten. Dieser Einschätzung schloss sich in seiner Urteilsbegründung im Prinzip nun auch der BGH an. An Schelskys Verurteilung wegen Betrugs und Steuerhinterziehung im November 2008 sei hingegen nicht zu rütteln, betonte der 1. Strafsenat.

Schelsky war zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Neben der rein rechtlichen Dimension hatte der Fall vor allem wegen seiner gewerkschaftspolitischen Dimension bundesweit für Schlagzeilen gesorgt.

Gegengewerkschaft zur IG Metall

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte es seinerzeit als erwiesen angesehen, dass Schelsky im Siemens-Auftrag mit verdeckten Millionenzahlungen mit der AUB eine Gegengewerkschaft zur IG Metall aufgebaut hat. Allein zwischen 2001 bis 2006 seien 30,6 Millionen an Schelskys Firma geflossen; drei Millionen Euro davon hatte er privat abgezweigt und mit einem Teil des Geldes Sportvereine etwa im oberfränkischen Forchheim unterstützt. Siemens hatte er über die Zweckentfremdung der für die AUB vorgesehenen Mittel im Unklaren gelassen.

Den Betrugsvorwurf hatte das Landgericht Nürnberg-Fürth seinerzeit damit begründet, Schelsky habe der AUB mit Hilfe der Siemens-Gelder "rechtswidrig Vorteile zur Beeinflussung von Betriebsratswahlen" gewährt. Der Steuerhinterziehung hat sich Schelsky nach Ansicht des Gerichts dadurch schuldig gemacht, dass er die Gelder an die AUB in verbotener Weise von der Steuer abgesetzt hatte. Weil bereits die Zahlungen an die AUB illegal waren, sei es auch strafbar, mit solchen Geldtransfers seine Steuerschuld zu verringern.

Quelle: ntv.de, dpa

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