Bundesagentur sieht Geld nicht wieder Schlecker-Pleite wird teuer
03.09.2012, 14:41 UhrAnfangs war der Optimismus groß, dass die "Schlecker-Frauen" schnell neue Jobs finden. Doch 80 Prozent sind weiter arbeitslos. Die Bundesagentur für Arbeit bleibt wohl auf einem Großteil ihrer Ausgaben für die rund 20.000 entlassenen Beschäftigten sitzen.
Für die Insolvenz der Drogeriemarktkette Schlecker werden wohl auch die Beitragszahlzahler zur Arbeitslosenversicherung zur Kasse gebeten. Die Insolvenzmasse des pleitegegangenen Unternehmens reiche voraussichtlich nicht aus, die Ansprüche der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu bedienen, teilte ein Sprecher des Insolvenzverwalters mit. Beim Insolvenzgericht Ulm sei drohende Massenunzulänglichkeit angezeigt worden.
Hauptgrund für diese sogenannte "Insolvenz in der Insolvenz" sei die geringe Vermittlungsquote der einstmals über 20.000 Schlecker-Mitarbeiter von bisher unter 20 Prozent. Die Bundesagentur hatte nach eigenen Angaben für die nach der Insolvenz zunächst weiterbeschäftigten Schlecker-Mitarbeiter bis zur Vermittlung in ein neues Arbeitsverhältnis Arbeitslosengeld gezahlt – in Höhe zwischen 60 und 66 Prozent ihres bisherigen Lohns. Aktuell sind nach Berechnungen von Experten zwischen 100 und 200 Mio. Euro aufgelaufen, die die Bundesagentur nach der Vereinbarung mit dem Insolvenzverwalter vorgestreckt hatte, und die an die BA zurückgezahlt werden müssten.
"Experten aus Politik und verschiedene Verfahrensbeteiligte hatten eine schnelle und erfolgreiche Vermittlung der Mehrheit der Schleckerfrauen prognostiziert", sagte Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz. Da sich diese Prognose nicht bestätige, sei er gezwungen, diesen Schritt zu gehen. Gläubiger wie die Bundesagentur für Arbeit könnten ihre noch ausstehenden Altmasseverbindlichkeiten durch den so wirksamen gewordenen Vollstreckungsschutz nicht mehr zwangsweise durchsetzen.
Auch für die rund 4000 Kündigungsschutzklagen hat dieser juristische Schritt Folgen. Diese Forderungen fielen unter die Altmasse. In anhängigen Verfahren gehe es künftig allenfalls ums Prinzip, aber nicht mehr um konkrete Beträge, "weil sie wirtschaftlich nicht mehr durchsetzbar" seien, sagte der Sprecher des Insolvenzverwalters weiter. Für die Schlecker-Töchter wie IhrPlatz, Schlecker XL GmbH oder Schlecker Home Shopping gelte die Masseunzulänglichkeit nicht.
Quelle: ntv.de, jga/dpa/rts