Wirtschaft

Fall Schrempp vor dem EuGH Richter stärken Aktionärsrechte

(Foto: picture alliance / dpa)

Einen Wechsel an der Spitze müssen börsennotierte Unternehmen künftig sehr viel früher aufdecken als bisher: Die Richter am Europäischen Gerichtshof weiten die Veröffentlichungspflichten bei Personalentscheidungen deutlich aus. Auslöser der Entscheidung ist der Fall Schrempp. Doch nicht nur Daimler muss nun schneller zur Adhoc-Mitteilung greifen.

Stein des Anstoßes und Vorgänger von Dieter Zetsche: Jürgen Schrempp (Archivbild).

Stein des Anstoßes und Vorgänger von Dieter Zetsche: Jürgen Schrempp (Archivbild).

(Foto: REUTERS)

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von Aktionären gestärkt. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit über den spektakulären Abgang von Daimler-Chef 2005 erweitern die Luxemburger Richter das Recht von Anlegern auf bessere Information. Das Ergebnis: Konzerne müssen wichtige Personalentscheidungen künftig nicht erst dann öffentlich machen, wenn sie bereits getroffen sind - sondern auch wenn sie vorbereitet werden und sehr wahrscheinlich sind.

In der Praxis bedeutet das eine erhebliche Ausweitung der Berichtspflichten, die mit einer Börsennotierung in der Regel verbunden sind. Kursrelevante Insider-Informationen müssen nun sehr viel früher als bisher mit einer sogenannten Ad-Hoc-Mitteilung öffentlich bekannt gegeben werden (Rechtssache C-19/11).

Geklagt hatte ein Aktionär, der sich 2005 von dem Autokonzern zu spät über Schrempps Ausscheiden informiert fühlte. Der Anleger hatte seine Aktien vor dem Rücktritt Schrempps im Juli verkauft.

Da Schrempp seine Rücktrittsabsicht bereits am 17. Mai mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden besprochen hatte und nach und nach weitere Personen bei Daimler davon erfuhren, meinte der Kläger, das Unternehmen habe auch die Öffentlichkeit früher informieren müssen.

Die Richter gaben ihm recht. Die Pflicht zu einer sogenannten Ad-hoc-Mitteilung könne schon vor dem eigentlichen Beschluss bestehen, wenn eine Entscheidung in Zwischenschritten erfolge, lautet das Urteil.

Mit dieser Auslegung präzisiert der Gerichtshof die EU-Richtlinie über Insider-Informationen im Sinne von mehr Anlegerfreundlichkeit. Das Urteil der obersten EU-Richter dürfte nach Einschätzung von Beobachtern in der Praxis weitreichende Folgen haben.

Quelle: ntv.de, dpa/rts

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