Staatsmilliarden für Opel Standortfrage kein Kriterium
31.08.2009, 07:23 UhrEine Koppelung der Staatshilfen für Opel an den Erhalt aller deutschen Werke des Autobauers ist nach einem Bericht der "Financial Times Deutschland" nach EU-Recht unzulässig. Dies gehe aus einem Papier des Wirtschaftsministeriums hervor.
Darin heiße es unter Berufung auf EU-Recht, dass die Vorgabe, bestimmte Standorte im jeweiligen Mitgliedsstaat aufrechtzuerhalten, ein unzulässiges Kriterium für staatliche Beihilfen darstellt. Zuletzt hatte Außenminister und SPD-Kanzlerkandidat Frank-Walter Steinmeier als Hauptbedingung für Staatshilfen eine Bestandsgarantie für alle deutschen Opel-Werke genannt.
Nach "FTD"-Informationen wird der Verwaltungsrat der früheren Opel-Mutter General Motors am Dienstag kommender Woche unter vier Optionen für Opels Sanierung wählen können: Dazu zähle ein Verkauf an den österreichisch-kanadischen Autozulieferer Magna und die russische Sberbank oder an den Finanzinvestor RHJ International.
Auf dem Tisch liege aber auch ein Plan zur Sanierung von Opel durch GM mit Hilfe eines Brückenfinanzierers sowie ein Szenario, Opel sogar in einem Insolvenzverfahren zu sanieren, hieß es.
Quelle: ntv.de, wne/dpa