Wirtschaft

Umstrittene Werbung für Früchtequark Streit um "Monsterbacke"

So wichtig wie ein Glas Milch? Das BGH entscheidet im September über die Zukunft des Quarks "Monsterbacke".

So wichtig wie ein Glas Milch? Das BGH entscheidet im September über die Zukunft des Quarks "Monsterbacke".

(Foto: picture alliance / dpa)

Ehrmann hat Ärger. Es geht um den Früchtequark "Monsterbacke". Der Hersteller wirbt mit seinem hohen Milch-Anteil. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hält das für trügerisch. Schließlich enthalte der Quark wesentlich mehr Zucker als Milch und sei daher nicht gut für Kinder.

Im Streit um die Werbung für den Früchtequark "Monsterbacke" lässt sich der Bundesgerichtshof Zeit. Erst am 20. September wollen die Richter entscheiden, ob der Milchprodukte-Hersteller Ehrmann seinen Quark mit dem Slogan anpreisen darf: "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!" Das gab der I. Zivilsenat bekannt.

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hält den Werbespruch für irreführend und hatte geklagt. Der Fruchtquark enthalte im Vergleich zu Milch die mehrfache Menge an Zucker. Dies sei ein "erheblicher Nachteil gerade bei der Ernährung von Kindern", sagte die Anwältin der Wettbewerbsschützer am Donnerstag vor dem Bundesgerichtshof.

Die Ehrmann-Anwältin hielt dagegen: "Der durchschnittliche Verbraucher weiß, dass Früchte Zucker enthalten und dass deshalb ein Fruchtquark mehr Zucker enthält als Milch, die aus der Kuh kommt und keine Früchte enthält."

Den Vorsitzenden Richter Joachim Bornkamm wunderte zunächst etwas ganz anderes: "Es geht also um die 'Monsterbacke'", sagte Bornkamm zu Beginn der mündlichen Verhandlung. "Dass man mit so einem Begriff Leute dazu bringt, etwas zu kaufen, ist erstaunlich."

Quelle: ntv.de, dpa

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