Wirtschaft

Regierung treibt Regulierung voran Turbohändler bekommen Ärger

Das Finanzministerium macht ernst mit seiner Absicht, gegen den extrem schnellen von Computern gesteuerten Handel an den Börsen vorzugehen. "Um den Gefahren des Hochfrequenzhandels wirksam zu begegnen, ist eine umfassende Transparenz sicherzustellen", heißt es in einem Eckpunktepapier.

Die Kurstafel an der Frankfurter Börse.

Die Kurstafel an der Frankfurter Börse.

(Foto: REUTERS)

Die Finanzexperten von Union und FDP haben sich mit dem Bundesfinanzministerium auf erste Eckpunkte zur Regulierung des Hochfrequenzhandels an den deutschen Börsen geeinigt. Das berichtet die Nachrichtenagentur Reuters und beruft sich dabei auf Gesprächsteilnehmer.

Demnach ist unter anderem eine Zulassungspflicht für Hochfrequenzhändler vorgesehen. Eine Mindesthaltedauer für Order sei dagegen nicht geplant. In einem Eckpunktepapier des Ministeriums für das Gespräch am Mittwoch war noch die Rede davon gewesen, eine Mindesthaltedauer von beispielsweise 0,5 Sekunden zu prüfen.

Die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" berichtete, will das Finanzministerium Hochfrequenzhändler verpflichten, ihre genutzten Programme zu dokumentieren. Außerdem sollen die Händler unter Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) gestellt werden. Bestimmte Vorgehensweisen sollen als missbräuchlich eingestuft und verboten werden. Als Beispiel werde die Übermittlung von Handelsaufträgen genannt, hinter denen nicht die Absicht steht zu handeln, sondern es nur darum gehe, einen falschen Eindruck über Angebot oder Nachfrage zu vermitteln. "Um den Gefahren des Hochfrequenzhandels wirksam zu begegnen, ist eine umfassende Transparenz sicherzustellen", heißt es in dem Eckpunktepapier.

Der automatisch ablaufende, extrem schnelle Handel wird von Computern gesteuert. In der Koalition gibt es schon seit langem Bestrebungen, den Hochfrequenzhandel einzudämmen, der als ein Auslöser Börsen-Turbulenzen kritisiert wird. Bei starken Kursschwankungen solle deshalb eine Handelsunterbrechung durch die Börsenaufsicht möglich sein, hieß es weiter. "Wir erwarten einen Gesetzentwurf in der zweiten Jahreshälfte", sagte ein Teilnehmer des Gespräches.

Quelle: ntv.de, jga/rts/DJ

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