Wirtschaft

Steuerstreit mit den USA UBS kommt ohne Buße davon

Finanzielle Folgen für die UBS hat der Steuerstreit zumindest nicht seitens drohender Bußgelder.

Finanzielle Folgen für die UBS hat der Steuerstreit zumindest nicht seitens drohender Bußgelder.

(Foto: AP)

Die Schweizer Großbank UBS wird im Rahmen des Steuervergleichs mit den USA laut Medienberichten keine Bußzahlungen leisten müssen. Die Bank werde aber, so hieß es in der "NZZ am Sonntag" und in der "SonntagsZeitung" die Daten von rund 5000 amerikanischen Kunden an die US-Steuerbehörde übergeben müssen. Die beiden Zeitungen beriefen sich auf mit der Angelegenheit vertraute Kreise. Sprecher des Schweizer Justizministeriums und des Außenministeriums wollten zu den Berichten keine Stellung nehmen. Bei UBS war zunächst niemand für eine Stellungnahme erreichbar.

Am Freitag war in dem seit Monaten schwelenden Streit zwischen der Schweiz und den USA um Kundendaten und das Schweizer Bankgeheimnis ein Durchbruch erzielt worden. Beide Seiten einigten sich auf eine außergerichtliche Lösung. Einzelheiten des Abkommens sind nicht bekannt oder müssen noch ausgearbeitet werden. Die Schweizer Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf erklärte in einem Interview der Zeitung "Sonntag", Bedenken, dass das Ganze noch scheitern könnte, seien nicht unbegründet. "Noch sind Einzelheiten zu klären, die für uns von einiger Bedeutung sind". Sie sei aber optimistisch, dass bis zum kommenden Freitag eine Einigung gelingen könnte, auch wenn das nicht gerade viel Zeit sei. Kommt keine Einigung zustande, soll am 10. August in Miami der Zivilprozess gegen UBS beginnen.

Anschlag auf Bankgeheimnis

Die amerikanische Steuerbehörde IRS und das US-Justizministerium hatten UBS auf die Herausgabe der Namen von 52.000 US-Kunden verklagt, die der IRS der Steuerhinterziehung verdächtigt. Wäre UBS der Forderung nachgekommen, wäre das einer eklatanten Verletzung des gesetzlich verankerten Schweizer Bankgeheimnisses gleichgekommen.

Der Schweizer Chefunterhändler, Staatssekretär Michael Ambühl, erklärte der "NZZ am Sonntag", mit dem Grundsatzabkommen bleibe die Schweizer Rechtsordnung gewahrt. Die USA würden auf der Basis bestehender Abkommen Amtshilfe beantragen. Und - so schrieb die Zeitung unter Berufung auf eine andere Quelle - dieses Verfahren dürfte dann zur Herausgabe von etwa 5000 Kontendaten führen.

Bereits am Freitag hatte Reuters aus US-Regierungskreisen erfahren, dass bei den Verhandlungen die Frage einer Buße für UBS nicht im Vordergrund gestanden habe. "Ich denke nicht, dass es überhaupt eine Bußkomponente geben wird", sagte die Person. Im Februar hatte UBS, die 2008 einen Verlust von mehr als 20 Mrd. Franken erwirtschaftet hatte, 780 Mio. Dollar gezahlt, um ein anderes Steuerverfahren außergerichtlich beizulegen. Eine neue hohe Buße würde die Schweizer Bank tiefer in die roten Zahlen treiben. Die Bank wird am Dienstag den Abschluss für das zweite Quartal vorlegen und Analysten rechnen mit einem Verlust von etwa 1,1 Mrd. Franken.

Quelle: ntv.de, nne/rts

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