4450 Kontodaten an US-Fiskus UBS legt offen
19.08.2009, 20:08 Uhr
Am Ende musste die UBS nachgeben. Das wohlgehütete Bankgeheimnis wackelt.
(Foto: picture-alliance/ dpa)
Im Streit zwischen der US-Regierung und der schweizerischen Großbank UBS gibt es wohl einen Vergleich. Die Daten von 4450 Konten bei der Bank sind den amerikanischen Behörden offengelegt worden. Dafür wird die UBS vor einer Geldbuße verschont.
Der monatelange Streit um mögliche Steuerhinterziehung durch amerikanische Kunden der Schweizer Großbank UBS soll durch die Offenlegung von rund 4450 Konten beigelegt werden. Heute einigten sich beide Seiten auf einen Vergleich. Die USA verzichten damit auf ihre Zivilklage vor einem US-Gericht, mit der sie die Herausgabe der Namen von 52.000 amerikanischen UBS-Kunden erzwingen wollten. Das teilte die Schweizer Regierung mit. Eine Geldbuße muss die von der Finanzkrise gebeutelte Großbank UBS nicht bezahlen.
Hintergrund des Streits zwischen den beiden Ländern ist das sogenannte "John-Doe"-Mahnverfahren (Summons), dass die US-Steuerbehörde IRS (Internal Revenue Service) im Juli 2008 eingeleitet hatte, weil sie bei Kunden der UBS Fälle von Steuerhinterziehung vermutete. Nachdem die UBS die Herausgabe verweigerte, weil sie das Schweizer Bankgeheimnis verletzt sah, reichte die US-Behörde im Februar Klage vor einem Gericht in Florida ein. Dieser Rechtsstreit wird nun in einem Vergleich beigelegt. Schätzungen zufolge lagern auf den 4450 Bankkonten Vermögen in Höhe knapp 20 Milliarden Dollar. Die UBS wollte diese Zahl nicht kommentieren.
Kunden werden informiert
Damit auch das Mahnverfahren endgültig eingestellt wird, muss die Schweizer Steuerbehörde ein neues Amtshilfegesuch der US-Kollegen erfüllen. Es hat die Offenlegung der rund 4500 Konten binnen einen Jahres zum Inhalt. Die genauen Kriterien der Offenlegung der UBS- Konten sind im Anhang des Abkommens festgelegt, das erst 90 Tage nach Inkrafttreten veröffentlicht wird. Die UBS will ihrerseits erste Dossiers bereits im September an die heimischen Behörden übergeben. Die betroffenen Kunden werden von der Bank informiert. Sie haben die Möglichkeit, beim Bundesverwaltungsgericht Einspruch einzulegen.
Alternativ kann die UBS die Einstellung des Mahnverfahrens beschleunigen, indem sie der US-Steuerbehörde "per Datum 1. Januar 2010 oder später" Informationen über mindesten 10.000 in der Schweiz geführte Konten von US-Bürgern zugänglich macht. Dazu zählen zusätzlich zu Informationen, die im Rahmen des Amtshilfegesuchs weitergegeben werden, Daten aus dem freiwilligen Offenlegungsprogramm der US-Steuerbehörde. Auch die 250 Datensätze, die die UBS den amerikanischen Behörden bereits im Februar übergeben hat, weil sie nach Ansicht der Schweizer als Steuersünder nicht unter dem Schutz des Bankgeheimnisses standen, zählten dazu, sagte ein Sprecher. Damals hatte die Bank bereits eine Buße von 780 Millionen Dollar zahlen müssen.
Quelle: ntv.de, mme/dpa