Vetorecht für Niedersachsen VW-Satzung mit Hintertür
25.07.2009, 18:53 UhrIm Streit um das VW-Gesetz bereiten sich die Volkswagen-Großaktionäre offenbar auf eine Zeit ohne gesetzliche Sonderstellung vor. Die Familien Porsche und Piech wollen die Vorrechte des Großaktionärs Niedersachsens nach der Eingliederung Porsches auch in der neuen VW-Konzernsatzung festschreiben. Damit wäre der Einfluss der Landespolitik so gut wie für immer gesichert.

Niedersachens Ministerpräsident Christian Wulff will den VW-Konzern in jedem Fall und "für die Zukunft" im Lande halten (Archivbild).
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Die Dinge seien "längst für die Zukunft" geregelt, erklärte ein Sprecher von Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff am Samstag auf Anfrage. Es gebe eine Verständigung darauf, "dass die Sperrminorität dauerhaft bei 20 Prozent in der Satzung des Konzerns bleiben soll".
Dem Sprecher zufolge gilt das auch für das Entsendemandat, wonach Niedersachsen zwei Vertreter in den VW-Aufsichtsrat schicken kann. Auch der "Spiegel" berichtete am Samstag vorab, die Familien Porsche und Piech wollten die Bestimmungen des VW-Gesetzes freiwillig in der Konzernsatzung festschreiben. Ein entsprechender Beschluss für die Satzungsänderung soll dem Bericht zufolge auf einer Sondersitzung der VW-Hauptversammlung im Oktober gefasst werden.
Damit kämen die Familien dem "Spiegel" zufolge einer drohenden Klage der EU zuvor. Ihr ist das VW-Gesetz, das Niedersachen seit 1960 besonderes Gewicht bei Europas größtem Autobauer zusichert, schon lange ein Dorn im Auge. Die EU-Kommission hat angekündigt, im Herbst darüber zu beraten, ob sie Deutschland wegen des VW-Gesetzes erneut vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt.
Schutz vor Übernahmen
Der Sprecher von Wettbewerbskommissar Charlie McCreevy sagte der "Süddeutschen Zeitung", es sei offen, ob auch das nachgebesserte VW-Gesetz gegen EU-Recht verstoße. Der EuGH hatte das Gesetz 2007 für unvereinbar mit EU-Recht erklärt, da es den freien Kapitalverkehr einschränke und eine feindliche Übernahme unmöglich mache. Die Bundesregierung überarbeitete das Gesetz 2008 daraufhin zwar, behielt jedoch die Sperrminorität Niedersachsens bei.
Nach der Entscheidung für eine Eingliederung von Porsche in den VW-Konzern waren zuletzt aus der Politik wieder Forderungen nach einer Abschaffung des VW-Gesetzes laut geworden. Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger, in dessen Bundesland Porsche seinen Sitz hat, legte nun noch einmal nach. Im "Spiegel"-Interview nannte er das Gesetz einen Verstoß gegen die Prinzipien der Marktwirtschaft.
Die Abschaffung kann kommen
Es sei bemerkenswert, dass McCreevy erst eine Klage ankündige und diese dann auf die lange Bank schiebe, kritisierte er. Oettingers Wirtschaftsminister Ernst Pfister sagte der "Süddeutschen Zeitung", das Gesetz benachteilige private Anteilseigner und schade dem Standort Baden-Württemberg.
Dagegen forderte VW-Konzernbetriebsratschef Bernd Osterloh, das VW-Gesetz müsse auch in der Grundlagenvereinbarung zur geplanten Verschmelzung von Porsche und VW festgeschrieben werden.
Er gehe zwar davon aus, dass der EuGH das Gesetz als europarechtskonform bewerten würde. "Aber wenn irgendwo Gefahr droht, sind zwei Auffangnetze besser", sagte er der "Süddeutschen Zeitung".
Quelle: ntv.de, mmo/rts