FlowTex-Prozess Verwirrung im Gerichtssaal
26.08.2009, 17:17 Uhr
Die Angeklagte mit ihren Anwälten.
(Foto: dpa)
Im Geldwäsche-Prozess gegen die Ex-Frau eines früheren FlowTex-Geschäftsführers haben sich der ehemalige Finanzexperte und der Anwalt der Angeklagten widersprochen. Bei seiner Vernehmung machte der Vermögensverwalter vor dem Landgericht in Karlsruhe zudem Erinnerungslücken geltend.
Laut Anklage soll er im Auftrag der 63-jährigen Frau im Februar 2000 fünf Mio. Schweizer Franken (rund 3,3 Mio. Euro) vom Konto einer Stiftung des Paares abgehoben haben. Kurz zuvor war der Skandal um das FlowTex-Unternehmen aufgedeckt worden, bei dem mit Scheingeschäften ein Schaden von mehr als zwei Milliarden Euro entstanden war.
Der Vermögensverwalter sagte per Videoschaltung aus der Schweiz aus, er sei vom Anwalt und der Angeklagten aufgefordert worden, das Geld aus dem Stiftungsvermögen bei der Bank abzuheben. Der Anwalt aus Sindelfingen bei Stuttgart, der längere Zeit für die Eheleute arbeitete, bestritt dies allerdings. "Davon habe ich gestern Abend zum ersten Mal erfahren. Er sagt die Unwahrheit", sagte der 62-Jährige vor Gericht.
"Geldwäsche" nicht nötig
Die Angeklagte äußerte sich auch am zweiten Verhandlungstag nicht. Sie hatte nach Darstellungen beider Zeugen nach der Verhaftung ihrer Mannes Geld aus ihrem eigenen Vermögen aus der Schweiz nach Deutschland überwiesen. Der Sindelfinger Steuerrechtsexperte bezweifelte grundsätzlich den Vorwurf der Geldwäsche, da die Angeklagte ein eigenes Vermögen habe. Eine "Geldwäsche" habe sie also gar nicht nötig gehabt. Laut Anklage soll die 63-Jährige dem Anwalt zudem ein Marc-Chagall-Gemälde als Sicherheit für ein Darlehen über 200.000 D-Mark (100.000 Euro) überlassen haben.
Der Fall des Unternehmens FlowTex aus Ettlingen bei Karlsruhe gilt als einer der größten Betrugsfälle der deutschen Wirtschaftsgeschichte. Der Milliardenschaden entstand durch Scheingeschäfte mit Bohrgeräten. Bevor der Schwindel im Jahr 2000 aufflog, hatte das Firmenimperium unter Führung des Ex-Mannes der Angeklagten mit den Luftgeschäften bei Banken und Leasingfirmen den Schaden verursacht.
Quelle: ntv.de, wne/dpa