Neue Gesichter am Parkett Vtion will nach Frankfurt
18.09.2009, 07:33 UhrDer chinesische Technologiekonzern Vtion Wireless Technology strebt einem Zeitungsbericht zufolge die Aufnahme in den regulierten Frankfurter Markt an. In diesem Segment wäre das der erste Börsengang seit über einem Jahr.

Mit den Veröffentlichungspflichten wächst in der Regel das Vertrauen der Anleger.
(Foto: picture-alliance/ dpa)
Derzeit seien Vertreter des Unternehmens und der Emissionsbanken in Deutschland zu Gesprächen mit institutionellen Anlegern unterwegs, berichtete die "Financial Times Deutschland" vorab aus ihrer Freitagsausgabe. Mit der noch für den September geplanten Erstemission wolle der Konzern rund 50 Mio. Euro einnehmen. Bei einer positiven Resonanz soll der Emissionsprospekt nächste Woche bei der Finanzaufsicht Bafin eingereicht werden, hieß es in dem Bericht weiter.
Der 2002 gegründete Konzern Vtion Wireless Technology beschäftigt in China dem Bericht zufolge 150 Mitarbeiter und gehört nach eigenen Angaben zu den führenden Anbietern von Datenkartenlösungen für den Internetzugang über Mobilfunknetze in der Volksrepublik.
Vtion hatte den Schritt in der Börse ursprünglich bereits Ende November 2007 an die Börse. Unter Hinweis auf die damals herrschenden Bedingungen am Kapitalmarkt verschob das Unternehmen den Börsengang zunächst auf 2008.
Der regulierte Markt in Frankfurt gilt als organisierter Markt im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG). Die Zulassungsvoraussetzungen und die Folgepflichten der Teilnehmer sowie die Organisation des Handels selbst sind damit gesetzlich geregelt.
Klare Regeln
Unternehmen, die mit ihren Aktien am regulierten Markt teilnehmen wollen, müssen nach Angaben der Deutschen Börse vor Aufnahme des Handels ein öffentlich-rechtliches Zulassungsverfahren durchlaufen. "Unter anderem muss das Unternehmen seit mindestens drei Jahren bestehen und mindestens 10.000 Aktien emittieren", lauten die Vorgaben. Darüber hinaus müssen 25 Prozent der Aktien im Streubesitz sein.
Das Unternehmen muss einen Zulassungsprospekt vorlegen, in dem Bilanzen, die Gewinn- und Verlustrechnung und die Kapitalflussrechnung der vergangenen drei Jahre ausgewiesen sind. Die Publikationssprache ist demnach in der Regel Deutsch. Für ausländische Emittenten akzeptiert der Börsenbetreiber auch Englisch.
Im regulierten Markt haben die teilnehmenden Unternehmen sogenannte "Zulassungsfolgepflichten" zu erfüllen. Dazu zählen unter anderem die Veröffentlichung des Jahresabschlusses und eines Zwischenberichts für die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres. Unternehmen im Amtlichen Markt unterliegen der Ad-hoc-Publizität.
Quelle: ntv.de, mmo/rts