Der Börsen-Tag "Cum Ex"-Tagebuchstreit: Banker scheitert mit Beschwerde in Karlsruhe
22.04.2024, 13:42 UhrIm Streit um die wörtliche Wiedergabe aus seinen beschlagnahmten Tagebüchern ist der Hamburger Banker Christian Olearius am Bundesverfassungsgericht gescheitert. Wie das Gericht in Karlsruhe mitteilte, wurde eine Verfassungsbeschwerde des ehemaligen Chefs der in den "Cum-Ex"-Skandal verwickelten Hamburger Warburg Bank nicht zur Entscheidung angenommen. Mit der Beschwerde am höchsten deutschen Gericht hatte er sich gegen die Abweisung seiner Klage auf Unterlassung durch den Bundesgerichtshof (BGH) im vergangenen Jahr gewendet.
Die Tagebücher waren im März 2018 bei einer Durchsuchung von Olearius' Privaträumen beschlagnahmt worden. Durch die Aufzeichnungen waren Treffen des damaligen Hamburger Bürgermeisters und heutigen Bundeskanzlers Olaf Scholz 2016 und 2017 mit dem Banker bekannt geworden. Die "Süddeutsche Zeitung" hatte im September 2020 auf ihrer Internetseite einen Bericht mit Zitaten aus den Tagebüchern veröffentlicht. Olearius sah seine Persönlichkeitsrechte verletzt und verklagte die Zeitung.
Quelle: ntv.de