Der Börsen-Tag

Der Börsen-Tag Strafzinsen: Die Stellschrauben der EZB im Überblick

Zur Steuerung der Geldpolitik im gemeinsamen Währungsgebiet der Eurostaaten verfügt die Europäische Zentralbank (EZB) über drei zentrale Instrumente, die sogenannten Leitzinssätze. Sie legen fest, zu welchen Konditionen sich Kreditinstitute bei der Zentralbank mit Liquidität versorgen können. Durch die Anpassung des jeweiligen Zinsniveaus können die Währungshüter die Zinssätze aller Kreditgeschäfte im Euroraum beeinflussen.

Als "Leitzins" wird dabei im allgemeinen Sprachgebrauch jener Zinssatz bezeichnet, den Banken und Währungshüter als "Zinssatz für Hauptrefinanzierungsgeschäfte" (Englisch: "Main Refinancing Operations") bezeichnen. Daneben gibt es noch den Spitzenzins für die kurzfristige Liquiditätsversorgung der Banken und den Einlagezins ("Zinssatz für die Einlagefazilität"", der die Höhe der Zinsen bestimmt, die Banken erhalten, wenn sie bis zum nächsten Geschäftstag Geld bei der EZB hinterlegen.

Der Hauptzinssatz liegt seit März 2016 bei 0,00 Prozent. Den Spitzenzins hält die EZB bislang unverändert bei 0,25 Prozent. Den spezielle Einlagenzins - von Kritikern auch als "Strafzins" bezeichnet - liegt seit Juni 2014 im negativen Bereich. In ihrer jüngsten Entscheidung senkte die EZB diesen Zinssatz von -0,40 auf -0,50 Prozent ab.

 

Quelle: ntv.de

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