Kolumnen

Per Saldo Bitte das Spiel zu machen

Banken in Deutschland droht nach einem wegweisenden Urteil eine Flut von Schadenersatzklagen von Unternehmen, Städten und Kommunen. Die Finanzhäuser haben ihnen höchst riskante Produkte aufgeschwatzt und dabei offenkundig nur an den eigenen Profit gedacht. Ja, woran denn sonst?

Oft gewinnt nur die Bank - das gilt nicht nur am Roulettetisch.

Oft gewinnt nur die Bank - das gilt nicht nur am Roulettetisch.

(Foto: REUTERS)

Die Deutschen trauen ihren Bankern, zumindest möchten sie es. Allen Schockwellen durch die globale Finanzkrise zum Trotz spricht mehr als die Hälfte der Bundesbürger den Experten in den Finanzhäusern ihr Vertrauen aus. Vielleicht erklärt dieses Urvertrauen, warum Mittelständler oder Stadtkämmerer quer durch die Republik zugriffen, als ihre Banken ihnen Produkte wie Spread Ladder Swaps anboten. Andere Gründe wollen nämlich nicht recht verfangen.

Die komplexen Finanzprodukte sollten die Kommunen und Unternehmen entlasten, sofern sich die Zinsen in einer bestimmten Weise entwickeln würden. Doch die Wetten gingen zuletzt nur für die Banken auf. Ihre Gegenspieler - im Volksmund auch Kunden genannt - verloren neben ihrem Vertrauen in die Finanzberater vor allem auch viel Geld. Hatten die Gutgläubigen zunächst vor Gericht oft kein Glück beim Versuch, ihr Geld zurückzuklagen, stellt sich nun der Bundesgerichtshof an ihre Seite und wirft den Banken schlechte Beratung und einseitiges Profitstreben vor. Das ist bemerkenswert, denn es wirft die Frage auf, wie verantwortlich Unternehmer und Haushälter für ihr Handeln sind.

Schutz für die Kleinen

Wenn ein Kleinanleger zur Bank geht, um sein Erspartes zu mehren, dann muss der Berater von ihm erfragen, zu welchem Risiko er bereit ist. Je mehr Turbulenzen er verkraftet, umso größer sind die Chancen auf einen hohen Gewinn. Verkauft ihm die Bank später riskantere Geldanlagen, dann geht das auf ihre Kappe. Dass es einen solchen Schutz für unerfahrene Anleger gibt, ist richtig und wichtig, aber kein Naturgesetz. Es war der Gesetzgeber, der zunächst die Einstufung in Risikoklassen und später auch ein Beratungsprotokoll zur Pflicht erklärte. Damit wollte er verhindern, dass unbedarfte Bankkunden in Produkte getrieben werden, die sie weder verstehen noch ihr Risiko schultern können. Wie bitter nötig das ist, zeigen nicht zuletzt die Skandale um Lehman-Brothers-Zertifikate. Das jüngste Urteil der Bundesrichter weitet diese staatliche Fürsorgepflicht vom Kleinanleger jedoch auf all jene aus, die diesen Schutz nicht verdienen - weil sie es besser wissen müssten.

In Finanzfragen einer Stadt ist der Kämmerer der erste Ansprechpartner. Er stellt den Haushaltsplan auf und hütet die Finanzen. Ähnlich ist es bei Mittelständlern, die mit Geschäftsplänen und Bilanzen die finanziellen Geschicke ihres Unternehmens im Blick haben. Das große Rad am Finanzmarkt drehen sie nicht, doch von unerfahrenen Finanzlaien kann wahrlich nicht die Rede sein.

Man darf von keinem Buchhalter und Haushälter erwarten, dass er Spread Ladder Swaps kennt. Aber gerade weil das so ist, muss man von eben diesem Buchhalter oder Haushälter erwarten, dass er die Finger davon lässt - oder alle Konseqenzen trägt. Den Banken jedoch nach einer schiefgelaufenen Spekulation vorzuwerfen, auf eigene Kosten ein gutes Geschäft gemacht zu haben, ist im besten Falle blauäugig.

Quelle: ntv.de

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