Marktberichte

Inside Wall Street Teurer Ärger um das Klo-Schild

Die Börsenkolumne aus New York von Lars Halter

Touristen schmunzeln meistens darüber, wenn Sie auf der Toilette im Restaurant das Schild entdecken: „Employees must wash hands“ – Angestellte müssen die Hände waschen, bevor sie in die Küche zurückkehren oder den nächsten Gast bedienen. Eigentlich sollte das selbstverständlich sein, doch sind die Schilder nun einmal Pflicht.

Es ist ja nicht so, dass dem amerikanischen Durchschnitts-Gastronom nicht ohnehin klar wäre, dass der Salat mit sauberen Händen zubereitet werden muss. Vielmehr schreiben alle möglichen Paragraphen eben die Anbringung des Schildes vor, unter anderem um das Etablissement vor Klagen zu schützen. Würde durch schmutzige Hände jemals Essen kontaminiert, wäre nicht das Unternehmen schuld, sondern der Angestellte, der entsprechend diszipliniert werden könnte.

Noch ein paar weitere Schilder sind Pflicht in amerikanischen Restaurants. Auf einem wird das Heimlich-Manöver erklärt, mit dem man den Mitmenschen am Nachbartisch vor einem grausigen Erstickungstod retten könnte, sollte der sich am Steak verschlucken. Weniger öffentlich hängen andere Schilder: zum Beispiel in der Küche, wo Sicherheitsvorschriften erklärt werden, oder im Aufenthaltsraum für Mitarbeiter, wo alle möglichen weiteren Branchengesetze aufgelistet sind.

Wer diese Erklärungen nicht aufhängt, muss zahlen. Bis zu 1.700 Dollar kann es kosten, auch nur den kleinsten Kaffeeladen ohne die Paragraphen-Poster zu betreiben. Die meisten Unternehmer wissen das und holen sich die Poster rechtzeitig und kostenlos beim Amt.

Andere wiederum fallen – offensichtlich reihenweise – auf einen cleveren Schwindel herein. Julie Bryan, zum Beispiel, die eine Kaffebar in Raleigh im Bundesstaat North Carolina eröffnete. In einem neutralen Briefumschlag erhielt sie Post mit offiziell aussehendem Logo. Der „North Carolina Poster Service“ warnte vor hohen Strafen für fehlende Poster und bot deren sechs für satte 150 Dollar an. Bryan zahlte, recherchierte – und klagte gegen das Unternehmen, das sich so dreist als staatliches Organ ausgegeben hatte.

Der Poster-Service, der in vielen Staaten und unter vielen verschiedenen Namen agiert, verteidigte sich. Man habe irgendwo auf dem Flyer darauf hingewiesen, dass es die Schilder anderswo auch umsonst gebe, doch dem Staatsanwalt war das letztlich nicht genug. Schon der Normalbürger liest ja Kleingedrucktes nicht, der vielbeschäftige Kleinunternehmer schon gar nicht.

Der Poster-Dienst muss laut einem Urteil nun alles Geld zurückerstatten, das über die offiziell aussehende Post erschlichen wurde. Darüber hinaus droht eine Geldstrafe. Und dem Kunden/Opfer, der damit noch einmal glimpflich davongekommen ist, bleibt eine Lektion: Flyer und Verträge sind eben doch bis zum letzten Absatz zu lesen. Vielleicht ließe sich das auch auf ein Schild drucken, das bald über jedem Schreibtisch einen gesetzlichen Pflicht-Platz bekommen könnte.

Quelle: ntv.de

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