Verfahren eingestellt Auflagen für RWE
27.09.2007, 10:36 UhrDas Bundeskartellamt und RWE haben ihren Streit um Verschmutzungsrechte beigelegt. Die Wettbewerbshüter verpflichteten den Energiekonzern, Strom an Industriekunden zu versteigern. Im Gegenzug legten die Wettbewerbshüter ein Verfahren zu den Akten, in dem sie RWE vorgeworfen hatten, 2005 kostenlos erhaltene Emissionsrechte übertrieben hoch in die Strompreise für Industriekunden eingerechnet zu haben.
RWE müsse in den kommenden vier Jahren Stromkapazitäten von insgesamt 6300 Megawatt (MW) "in einem transparenten Verfahren" an Industriekunden verkaufen, teilte das Kartellamt am Donnerstag in Bonn mit. 6300 MW entsprechen dem Kartellamt zufolge nach derzeitigen Preisen rund 2,581 Milliarden Euro. RWE müsse in 16 Auktionen Strom im Umfang von über 46 Millionen Megawattstunden durch einen unabhängigen Auktionator anbieten lassen. Das Kartellamt halte sich zudem ausdrücklich offen, außerhalb des Themenkomplexes der CO2-Verschmutzungsrechte gegen die Strompreisgestaltung von RWE vorzugehen.
Das Kartellamt hatte den Versorger noch im vergangenen Dezember abgemahnt: RWE habe im Geschäft mit Industriekunden kostenlos erhaltene Verschmutzungsrechte höher berechnet als gerechtfertigt und die Preise damit in die Höhe getrieben.
RWE wollte den Streit mit einem Vergleich beilegen und hatte in Gesprächen mit dem Amt eine Auktion für einen Teil seiner Kraftwerkskapazität angeboten. In einem parallelen Verfahren geht das Kartellamt auch gegen E.ON vor. Dort zeichnet sich offenbar ebenfalls eine ähnliche Lösung ab: Es würden "konstruktive Gespräche" mit dem Düsseldorfer Versorger geführt, teilte das Kartellamt mit.
Quelle: ntv.de