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Kirch gegen die Deutsche Bank Aufsichtsratswahl nichtig

Im andauernden Streit zwischen Leo Kirch und der Deutschen Bank hat der einstige Medienmogul einen Punktsieg errungen. Das Frankfurter Landgericht erklärte die Wahl des früheren Deutsche-Bank-Finanzvorstandes Clemens Börsig in den Aufsichtsrat der Bank für nichtig, sagte ein Sprecher der Bank und bestätigte damit einen entsprechenden Bericht der "Wirtschaftswoche". Börsig, der bei der Hauptversammlung im vergangenen Jahr mit rund 99 Prozent der Stimmen gewählt worden war, ist heute Aufsichtsratschef der Bank.

"Wir halten das Urteil des Landgerichts für nicht zutreffend und haben bereits Berufung eingelegt", sagte der Sprecher weiter. Bei der Klage handele es sich um den Versuch Kirchs, seine eigene Verantwortung für den Zusammenbruch seiner Firmengruppe anderen zuzuschieben. Die Klage sei ein "Missbrauch aktienrechtlicher Möglichkeiten". Da das Urteil nicht rechtskräftig sei, berühre es die Handlungsmöglichkeiten Börsigs nicht.

Kirch hatte laut "Wirtschaftswoche" das Urteil gemeinsam mit seiner Frau und zwei weiteren Aktionären erstritten. Sie argumentierten, die Bank hätte vergangenes Jahr auf der Hauptversammlung Fragen zur Verwertung von Springer-Aktien beantworten müssen, mit denen einst Kredite an die Kirch-Gesellschaften abgesichert waren. Für die Beurteilung von Börsig, der auf dem Aktionärstreffen für den Aufsichtsrat kandidierte, sei dies notwendig gewesen.

Vorsorglich hat die Deutsche Bank für die diesjährige Hauptversammlung am kommenden Donnerstag die Tagesordnung erweitert, damit die Wahl von Börsig bestätigt wird. So heißt es in der im Internet veröffentlichten Einladung zu dem Aktionärstreffen: "Die Hauptversammlung bestätigt den zu Tagesordnungspunkt 8 der Hauptversammlung am 1. Juni 2006 gefassten Beschluss, soweit er die Wahl von Herrn Dr. Börsig in den Aufsichtsrat betrifft." Mit einer bestätigten Wahl wäre die Bank besser abgesichert, wenn Kirch auch in höherer Instanz gewinnen sollte.

Um keine neue Angriffsfläche zu bieten, müsste Börsig laut "WirtschaftsWoche" die Versammlung zunächst vom Plenum aus verfolgen. Erst nach Bestätigung der Wahl dürfte er dann auf das Podium und die Versammlung leiten.

Kirch will 1,6 Mrd. Euro Schadenersatz


Der einstige Medienmogul Leo Kirch wird von der Deutschen Bank dem "Spiegel" zufolge rund 1,6 Milliarden Euro Schadenersatz vor Gericht fordern. Kirch werde die Klage Anfang der Woche beim Landgericht München einreichen, schreibt das Magazin in seiner neuen Ausgabe. Es geht nach wie vor um die Äußerungen des damaligen Deutsche-Bank-Chefs Rolf Breuer, der Anfang 2002 in einem Interview die Kreditwürdigkeit der Kirch-Gruppe bezweifelt hatte. Kirch bezeichnet dies als Auslöser für die Pleite des Medienkonzerns.


In der langen juristischen Auseinandersetzung hatte der Bundesgerichtshof 2006 zwar entschieden, dass die Deutsche Bank und Breuer selbst grundsätzlich für Schäden haften, die der Kirch-Gesellschaft Printbeteiligungs GmbH durch Breuers Äußerungen entstanden sind. Bevor Kirch von der Deutschen Bank jedoch Geld bekommt, muss er in einem neuen Prozess nachweisen, dass das Interview bei der Gesellschaft tatsächlich Schäden verursacht hat.
Anfang des Jahres hatte die Deutsche Bank eine Schadensersatzforderung Kirchs in Höhe von 1,4 Milliarden Euro als "gegenstands- und substanzlos" zurückgewiesen. Sie kündigte damals auch an, einer Klage "entschieden entgegenzutreten".

Quelle: ntv.de

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