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Porsche-Einstieg bei VW BaFin öffnet die Akten

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) muss mehr Informationen über den Einstieg des Autobauers Porsche bei VW herausgeben. Das Verwaltungsgericht Frankfurt gab am Mittwoch einer Klage der Anwaltskanzlei Rotter statt, die Informationen über mögliche Insidergeschäfte und Verletzung von Publizitätspflichten verlangt hatte.

Die BaFin habe nicht ausführlich genug dargelegt, warum sie nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes in diesem Fall nicht Auskunft hätte geben müssen, entschied das Gericht (Az.: E 3280/06). Die volle Akteneinsicht habe die Bonner Behörde den Anlegeranwälten aber zu Recht verweigert, entschieden die Richter. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache ließen sie den direkten Gang zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu. Bis zur Rechtskraft des Urteils bleiben die verlangten Informationen bei der BaFin.

Die auf Anlegerprozesse spezialisierte Anwaltskanzlei Rotter hatte versucht, vollständige Informationen über Ermittlungen der Bundesbehörde zu möglichen Insidergeschäften oder Verletzungen von Publikationspflichten beim Einstieg der Porsche AG bei Volkswagen zu erlangen.

Grenzen der Informationsfreiheit

In einem zweiten Pilotfall verweigerten die Richter der Verbraucherzentrale Bundesverband die Einsicht in Akten der Bausparkasse Badenia zu sogenannten Schrottimmobilien. Die Kasse hatte die Vergabe von Darlehen davon abhängig gemacht, dass die Kunden fragwürdigen Mietpools beitreten. Zur Beantwortung der Fragen hätte die BaFin nach Auffassung des Gerichts erst eine aufwendige juristische Prüfung veranlassen müssen, welche Pools als rechtswidrig anzusehen seien. Dies sei ihr nach dem IFG nicht zuzumuten (Az.: 7 E 1487/07). Momentan gibt es eine Reihe von Prozessen um die Auskunftspflichten von Bundesbehörden nach dem Anfang 2006 in Kraft getretenen Gesetz.

Die Prozessvertreter der BaFin warnten davor, dass zu weitgehende Informationspflichten den Markt verunsichern und die Behörde von wichtigen Informationen abschneiden könnten. Im Fall Porsche/VW sei letztlich nur eine Teilfrage nach Publikationspflichten von VW unbeantwortet geblieben. Auch die Anwälte der beigeladenen Firmen Porsche und Badenia lehnten zu weit gehende Informationen der BaFin zu Wirtschaftsunternehmen ab. Es sei nicht Ziel des Gesetzes gewesen, dass sich Konkurrenten informieren und Anleger sich auf kommende Zivilprozesse vorbereiten könnten, erklärte der Porsche-Advokat.

Kläger-Anwalt Felix Weigend sprach sich dagegen aus, ganze Bereiche der Bundesverwaltung von ihren Informationspflichten zu befreien. Dies sei im Gesetz nur für den Nachrichtendienst vorgesehen. Das Gesetz habe für die Behörden eine Umkehr der Informationspflichten gebracht. Sie könnten sie nur noch nach den festgelegten Ausnahmetatbeständen verweigern. Weigend beschwerte sich zudem über das "Lästigkeitsargument", das die Behörde mit dem Hinweis auf die notwendige Arbeitsbelastung etwa beim Schwärzen von Personenbezügen in Akten vorgebracht habe. Die BaFin-Vertreterin wies dies zurück.

Die BaFin hat nach eigenen Angaben bislang 122 Auskunftsersuchen nach dem seit zwei Jahren gültigen Gesetz erhalten. Davon seien etwa ein Drittel abgelehnt, ein Drittel in Teilen erfüllt und ein Drittel komplett beantwortet worden.

Quelle: ntv.de

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