Immobilienklage in Karlsruhe Berlin blitzt ab
08.02.2008, 11:13 UhrDie hoch verschuldete Hauptstadt Berlin ist mit einer Verfassungsklage gegen den Bund auf Rückgabe von früherem Reichsvermögen in Höhe von fast 280 Millionen Euro gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lehnte einen Anspruch des Bundeslandes auf die Immobilien ab. Begründet wurde dies damit, dass die Jahresfrist zur Geltendmachung der Forderungen mit dem Vollzug der deutschen Einheit zu laufen begonnen habe und inzwischen längst verstrichen sei.
In dem Normenkontrollverfahren ging es um ehemalige Berliner Grundstücke, die sich das Deutsche Reich unentgeltlich einverleibt hatte und die nach dem Reichsvermögensgesetz von 1961 zurückerstattet werden sollten. Berlin erhob Anspruch auf Immobilien mit einer Gesamtfläche von 680 Hektar im Wert von 226 Millionen Euro, darunter die Flughäfen Tegel und Tempelhof. Hinzu kommen 52 Millionen Euro, die der Bund aus dem Verkauf von Grundstücken erzielt hat. Das mit rund 60 Milliarden Euro Berlin war in Karlsruhe bereits im Oktober 2006 mit einer Klage auf Sanierungshilfen vom Bund gescheitert.
Nach dem Reichsvermögensgesetz sollte die Jahresfrist - innerhalb derer die Kommunen ihre ans Reich verlorenen Immobilien zurückfordern konnten - schon bereits 1961 zu laufen beginnen. Dagegen erhoben die Alliierten Einspruch, weil der Bund nach dem Gesetz womöglich Flächen für eigene Verwaltungsaufgaben hätte beanspruchen können. Dies war nicht vereinbar mit dem grundsätzlichen Vorbehalt der Alliierten, Berlin dürfe nicht vom Bund regiert werden. Der Gesetzgeber fügte deshalb eine Berlin-Klausel ein, mit der die Frist ausgesetzt wurde.
Nach den Worten der Karlsruher Richter hat mit der rechtlichen Gleichstellung Berlins am 3. Oktober 1990 dieser Aufschub seine Grundlage verloren, so dass die Jahresfrist in Gang gesetzt worden sei. "Gründe, die das Land Berlin hätten hindern können, seine Rückfallansprüche innerhalb der vorgesehenen Fristen geltend zu machen, waren nicht ersichtlich", heißt es in dem Beschluss des Zweiten Senats.
Quelle: ntv.de