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Geständiger Hartz Bewährung wahrscheinlich

Im ersten Prozess der VW-Affäre hat der frühere Personalvorstand Peter Hartz am Mittwoch ein umfangreiches Geständnis abgelegt. Er machte damit in dem Skandal um Korruption und Lustreisen auf Firmenkosten den Weg frei, um möglicherweise nicht ins Gefängnis zu müssen, sondern maximal zwei Jahre auf Bewährung und eine Geldstrafe zu bekommen.

Hartz gab vor dem Landgericht Braunschweig über seinen Anwalt Egon Müller zu, dem früheren Betriebsratschef Klaus Volkert und dessen Freundin hohe Summen zugeschanzt und vor möglichem Missbrauch die Augen verschlossen zu haben. Der einstige Topmanager und geistige Vater der umstrittenen Arbeitsmarktreformen wirkte in dem Strafprozess angespannt.

Die Vorsitzende Richterin Gerstin Dreyer sagte vor den Aussagen des Anwalts von Hartz, die Kammer ziehe eine "Urteilsabsprache" über eine Strafobergrenze in Betracht. Danach würde Hartz möglicherweise maximal zu einer zweijährigen Strafe auf Bewährung sowie einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen verurteilt. Vorausgegangen waren Gespräche zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Voraussetzung sei ein "glaubhaftes Geständnis" von Hartz vor Gericht.

Gegen Hartz sprächen zwar die hohen Summen, um die es gehe, sagte Dreyer. Für ihn spreche dagegen, dass er nicht vorbestraft sei, bei der Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft geständig war und sich nicht persönlich bereichert habe.

Die Anklage wirft dem 65-jährigen Hartz Untreue in 44 Fällen und unrechtmäßige Begünstigung von Betriebsräten vor. Er soll Volkert zehn Jahre lang insgesamt fast zwei Millionen Euro Sonderbonuszahlungen zugeschanzt haben.

"Großzügige" Behandlung Volkerts


Hartz ließ vor dem Landgericht aussagen, er habe Volkert begünstigt. Er sei "Initiator" von Missbrauch gewesen. Auf Grund der wichtigen Rolle Volkerts bei Volkswagen habe er angeordnet, diesen "großzügig" zu behandeln. Heute bedaure er sein Fehlverhalten und übernehme dafür die strafrechtliche Verantwortung. "Hartz schaute weg", sagte Anwalt Müller. "Eine Kontrolle fand nicht statt." Hartz habe das gute Verhältnis zu Volkert nicht belasten wollen. Hartz hatte bereits in der Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft gestanden. Gegen Volkert wird in der Affäre ebenfalls ermittelt. Insgesamt gab es ursprünglich 14 Beschuldigte.

Allein Volkerts Geliebte, die Brasilianerin Adriana Barros, soll über einen Vertrag mit VW hohe Summen ohne Gegenleistung bekommen haben, und zwar von 2000 bis 2004 insgesamt rund 400.000 Euro. Weitere rund 200.000 Euro seien für Privatreisen, Hotelaufenthalte und teure Einkäufe von VW als dienstliche Auslagen erstattet worden. Dies sei über den früheren VW-Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer abgerechnet worden. Hartz soll dabei angeordnet haben, dass solche Dinge nicht kontrolliert wurden. Gegen Gebauer wird in der VW-Affäre ebenfalls ermittelt.

Im Laufe der Zeit "falsch orientiert"

Hartz verteidigte grundsätzlich das umstrittene Mitbestimmungsmodell bei dem Wolfsburger Autobauer. Vorstand und Betriebsrat mit Volkert an der Spitze hätten im "Schulterschluss" zum Wohle des Unternehmens agiert, ließ Hartz über seinen Anwalt erklären. Als Beispiel nannte er die Einführung der Vier-Tage-Woche 1993, mit der die Entlassung von tausenden Beschäftigten verhindert wurde.

Er habe sich aber im Laufe der Zeit "falsch orientiert" und "verstrickt", indem er Volkert ohne Abstimmung mit dem übrigen Vorstand begünstigt habe. Dies sei ein "strafbares Verhalten" gewesen, sagte Müller. Im Nachhinein sei es ein Fehler gewesen, dass Kontrollmechanismen gefehlt hätten.

Der damalige Vorstandschef Ferdinand Pich habe Hartz "freie Hand" gelassen, sagte Müller. Damit belastete Hartz Pich nicht. Der heutige VW-Aufsichtsratschef hat eine Verwicklung in die Affäre stets bestritten. Für die Verhandlung vor dem Braunschweiger Landgericht sind nur zwei Prozesstage angesetzt. Mit einem Urteil wird am zweiten Verhandlungstag am 25. Januar gerechnet.

Quelle: ntv.de

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