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Goldene Aktie oder Giftpille EADS-Entscheidung noch offen

Die Großaktionäre von EADS loten nach Angaben der Bundesregierung weiterhin Maßnahmen aus, den strategischen Einfluss von Deutschland und Frankreich beim europäischen Luft- und Raumfahrtkonzern EADS zu sichern. Eine endgültige Entscheidung sei noch nicht gefallen. Es würden nach wie vor Optionen geprüft, wie strategische Sicherheitsinteressen bei EADS optimal geschützt werden können, sagte Regierungssprecher Ulrich Wilhelm am Freitag in Berlin. "Dieser Prüfungsprozess ist nach meinen Kenntnissen noch nicht abgeschlossen." Wilhelm verwies darauf, dass bereits im vergangenen Juli die Möglichkeit einer sogenannte Goldenen Aktie erörtert worden sei. Es gebe aber noch keinen abgeschlossenen Sachstand.

Wilhelm verwies darauf, dass Verhandlungspartner nicht die Bundesregierung sei, sondern dass sich der französische Staat mit dem Daimler-Konzern als EADS-Großaktionär am Ende einigen müsse. Eine Entscheidung müsse dann auf der EADS-Hauptversammlung fallen. Die Bundesregierung sei eingebunden. "Wir stehen in engem Kontakt mit Daimler, aber auch in engem Kontakt mit Frankreich", sagte Wilhelm. Er gehe davon aus, dass nur Wege überlegt werden, die auch kompatibel mit dem EU-Recht seien, sagte der Regierungssprecher.

Zwei Modelle auf dem Tisch

Nach einem Bericht der "Financial Times" sollen auf der EADS- Hauptversammlung am 26. Mai Satzungsänderungen beschlossen werden, die eine Beteiligung neuer Großaktionäre auf voraussichtlich 15 Prozent beschränken soll. Dazu feilten die Gründungsaktionäre des Konzerns an zwei Modellen. Die erste Option sei, dass Berlin und Paris jeweils eine "Goldene Aktie" erhielten, mit der sie Beteiligungen von über 15 Prozent blockieren können.

Der Sprecher von EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy sagte, die Kommission sei über das Vorhaben bisher nicht offiziell informiert worden, man habe nur aus den Medien erfahren. Generell - und also nicht speziell bezogen auf den Fall EADS - laute die Linie der Kommission, "dass Goldene Aktien keine Platz im EU-Binnenmarkt haben". "Das wurde durch den Europäischen Gerichtshof bestätigt." Die Kommission sei auch dafür, Investoren aus Drittstaaten Investitionen in der EU zu ermöglichen.

Zentrale Bedeutung für nationale Sicherheit

Frankreich und Deutschland wollten ihr Vorrecht bei EADS der "FT" zufolge damit begründen, dass es von zentraler Bedeutung für die nationale Sicherheit der beiden Länder sei. Mit diesem Argument hofften sie, Sanktionen durch den Europäischen Gerichtshof zu umgehen. Der hatte jüngst mehrere EU-Länder gezwungen, ähnliche Schutzregeln aufzuheben. Berlin und der deutsche EADS-Hauptaktionär Daimler befürworteten eine "Goldene Aktie" und warteten, dass sich die französische Seite äußere. Der französische Staat hält direkt 15 Prozent an EADS, hat den Einfluss auf das operative Geschäft aber an den Privataktionär Lagardre abgetreten.

In einer zweiten Option könnte EADS laut der Zeitung eine "Giftpille" einschleusen. Danach würde dem EADS-Verwaltungsrat auf der Hauptversammlung genehmigt, neue Aktien an eine assoziierte Stiftung auszugeben, durch die die Beteiligung eines feindlich gesinnten Aktionärs jeweils verwässert würde. Sollte dieser seinen Anteil auf mehr als 15 Prozent erhöhen, würde die Stiftung neue Aktien aufnehmen und den Einfluss des Miteigners wieder mindern.

Quelle: ntv.de

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