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Netzagentur kürzt bei EnBW Einbußen für Energieriesen

Die Bundesnetzagentur kürzt die Netzentgelte der EnBW auf der Höchstspannungsebene ab sofort um durchschnittlich elf Prozent. Dies teilte der drittgrößte deutsche Energiekonzern am Donnerstag in Karlsruhe mit. Der Bescheid beziehe sich nicht auf das für den Stromkunden maßgebliche Verteilernetz. Die Auswirkungen auf die Strompreise könnten deshalb vernachlässigt werden, meinte der EnBW-Sprecher. Der Bescheid für das Verteilernetz stehe noch aus. Über etwaige Auswirkungen könne man noch nichts sagen.

Der Konzernsprecher verwies zugleich darauf, dass das Netzentgelt nur ein Bestandteil des Strompreises sei - neben vom Staat veranlassten Kosten und Erzeugungskosten. Die EnBW will gegen den jetzt eingegangenen Bescheid keine Beschwerde einlegen.

Nach dem Bescheid betrage die Kürzung zwar 30 Prozent gegenüber dem eingereichten Antrag. Dies sage aber nichts aus, da der Antrag noch aus der Mitte des Jahres 2007 stamme, sagte ein EnBW-Sprecher. Damals seien Rechtspositionen einkalkuliert worden, die inzwischen aufgrund aktueller Rechtsprechung erledigt seien. Die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Donnerstag) hatte berichtet, dass die EnBW am härtesten von den Kürzungen der Netzagentur betroffen sei. Demnach sei für RWE eine Kürzung um 28 Prozent zu erwarten. Vattenfall werde mit einem Minus von 18 Prozent vergleichsweise glimpflich davonkommen. Über den Antrag von E.ON werde die Bundesnetzagentur zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.

EU-Kommission fordert die Zerschlagung

Nach Informationen des "Handelsblatts" (Donnerstag) setzt Deutschland indessen den Forderungen der EU-Kommission nach einer Zerschlagung der Energiekonzerne gemeinsam mit anderen Mitgliedstaaten ein eigenes Konzept entgegen. In einem sechsseitigen Papier würden detaillierte Vorschläge gemacht, die die Unabhängigkeit von Netzbetreibern auch ohne eine eigentumsrechtliche Entflechtung sicherstellen sollen. Kern der Vorschläge sei die Schaffung selbstständiger Netzgesellschaften, die sachlich, finanziell und personell von den Mutterkonzernen völlig losgelöst sind.

Die EU-Kommission propagiert dagegen die eigentumsrechtliche Entflechtung der integrierten Energiekonzerne. Nach den Vorstellungen sollten die Konzerne dazu gezwungen werden, ihre Übertragungsnetze abzugeben.

Die EnBW begrüßte den Vorschlag der Bundesregierung, der die Netzgesellschaften "im Besitz der Eigentümer belässt". Die EU-Kommission habe bisher nicht schlüssig dargelegt, welche Vorteile sich aus einer "Enteignung von Stromnetzen" ergeben, meinte der EnBW-Sprecher.

Netzentgelte als Stellschraube

Nach Aussagen aus Branchenkreisen will die Bundesnetzagentur die großen Energiekonzerne in einer neuen Regulierungsrunde zu einer Senkung der Strompreise zwingen. Die Konzerne müssen sich bei der Festlegung ihrer Netzentgeltgebühren eine Genehmigung der Behörde einholen. Diese Genehmigung betrifft allerdings nur die Kosten, welche die Versorger in ihre Nutzungsgebühr für die Höchstspannungsnetze einrechnen dürfen. Auf die Endverbraucherpreise wirken sich die Kürzungen daher nur indirekt aus. Zudem hätten die Konzerne ihre Anträge zum Teil um zwanzig Prozent und mehr über dem Niveau des Vorjahres angesetzt.

In der ersten Genehmigungsrunde im Vorjahr hatte die Netzagentur die beantragten Kosten um durchschnittlich 13 Prozent gekürzt. Gegenüber den Anträgen errechnete sich daraus ein Abschlag von rund zwei Mrd. Euro. Dadurch ist es offenbar gelungen, den Anstieg der Strompreise zu dämpfen: Innerhalb eines Jahres sanken die durchschnittlichen Stromnetzentgelte für Haushaltskunden von 7,3 auf 6,3 Cent je Kilowattstunde. Höhere Beschaffungskosten sowie steigende Steuern und Abgaben trieben den Strompreis nach Angaben der Netzagentur aber dennoch um etwa sechs Prozent in die Höhe.

Die Bundesnetzagentur hat ihren Sitz in Bonn und soll durch Liberalisierung und Deregulierung für die weitere Entwicklung der Elektrizitäts-, Gas-, Telekommunikations-, Post- und Bahninfrastruktur zu sorgen. Zur Durchsetzung der Regulierungsziele ist sie nach eigenen Angaben mit Verfahren und Instrumenten ausgestattet worden, die auch Informations- und Untersuchungsrechte sowie abgestufte Sanktionsmöglichkeiten einschließen.

Quelle: ntv.de

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