Auch Streifen sind geschütztEuGH gibt Adidas Recht
Adidas hat prinzipiell ein Recht darauf, seine drei Streifen als Markenzeichen zu verteidigen. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs dürfen auch allgemein gebräuchliche Zeichen nicht einfach von Konkurrenzfirmen verwendet werden. C&A und H&M vermarkten in den Niederlanden Sportkleidung mit zwei Streifen. Dagegen hatte Adidas geklagt.
Der Sportartikelhersteller Adidas hat prinzipiell ein Recht darauf, seine drei Streifen als Markenzeichen zu verteidigen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte am Donnerstag, dass auch solche allgemein gebräuchlichen Zeichen nicht einfach von Konkurrenzunternehmen verwendet werden dürfen.
Unter anderem haben C&A und H&M in den Niederlanden mit zwei Streifen versehene Sportkleidung vermarktet, wogegen Adidas geklagt hat. Die Konkurrenzunternehmen argumentierten, dass Streifenmotive Zeichen seien, die für jedermann frei verfügbar sein müssten. Der Oberste Gerichtshof der Niederlande legte dem EuGH schließlich die Frage vor, ob dieses Argument ein Beurteilungskriterium sei, um den Umfang eines Markenschutzes einzuschränken.
Dies hat der Gerichtshof verneint. Bei der Beurteilung, ob eine Verwechslungsgefahr von Produkten bestehe, habe diese Frage keine Relevanz, heißt es in dem Urteil. Vielmehr sei wichtig, wie die Kunden die jeweilige Ware wahrnähmen. Hier habe das nationale Gericht zu prüfen, ob sich der Durchschnittsverbraucher täuschen könne, wenn Kleidung an der gleichen Stelle mit zwei, anstelle von drei Streifen versehen sei. Die Frage der Verwechslungsgefahr ist in dem Verfahren vom EuGH nicht geprüft worden.