"Kinder"-Kram Ferrero verliert Markenstreit
20.09.2007, 11:54 UhrDer Hersteller von "Kinderschokolade" Ferrero hat es nicht geschafft, sich das Wort "Kinder" markenrechtlich schützen zu lassen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) dürfen Wettbewerber das Wort "Kinder" ebenfalls für Süßwaren benutzen.
Der Wortbestandteil "Kinder" beschreibe den Abnehmerkreis für die von Ferrero hergestellten Waren und genieße daher für sich genommen keinen markenrechtlichen Schutz, bestimmte der BGH in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Nur in Zusammenhang mit einer bestimmten grafischen Gestaltung der Produkte könne Ferrero Markenschutz beanspruchen. Der Süßwarenhersteller scheiterte damit vor dem für Markenrecht zuständigen Ersten Zivilsenat mit einer Unterlassungsklage gegen die Konkurrenten Haribo und Zott.
Der Hersteller von Süßwaren wie der "Kinder Schokolade" hatte sich dagegen gewehrt, dass Haribo unter der Marke "Kinder Kram" Zucker-, Back- und Konditorwaren anbietet. Die Großmolkerei Zott sollte daran gehindert werden, ein Milchdessert mit dem Namen "Kinderzeit" auf den Markt zu bringen.(Az.: I ZR 6/05)
Ferrero war mit seinen Unterlassungsklagen bereits in den Vorinstanzen gescheitert. Die Produkte von Haribo und Zott seien grafisch nicht ähnlich wie die Ferrero gestaltet, urteilte nun auch der BGH. Eine Verwechslungsgefahr bestehe daher nicht. Das Revisionsgericht in Karlsruhe bestätigte damit Urteile der Oberlandesgerichte Köln und Hamburg.
Quelle: ntv.de