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EuGH-Urteil gegen Fiskus Fünf Mrd. Euro für Anleger

Der deutsche Fiskus muss nach einem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) Anlegern etwa fünf Milliarden Euro zurückerstatten. Das höchste EU-Gericht kippte am Dienstag in Luxemburg die früher in Deutschland praktizierte steuerliche Benachteiligung von Ausschüttungen ausländischer Unternehmen. Die Regelung verstößt gegen den freien Kapitalverkehr in der EU, so das Gericht.

Das Gericht ließ eine rückwirkende Geltung des Urteils ausdrücklich zu. Eine zeitliche Beschränkung gebe es nicht, schrieben die EU-Richter. Die Bundesregierung hatte hingegen vor dem höchsten EU-Gericht darauf gedrungen, das Urteil zeitlich einzugrenzen, um die Erstattungen zu vermeiden.

Anleger konnten früher in Deutschland die von ihren Unternehmen gezahlte Körperschaftsteuer nun dann auf die eigene Einkommensteuerschuld anrechnen lassen, falls das Unternehmen im Inland saß. Die Regelung endete im Jahr 2001. Der Fall dem EuGH vom Kölner Finanzgericht vorgelegt worden. In Deutschland hatten Privatleute gegen die steuerliche Benachteiligung geklagt.

Quelle: ntv.de

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