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Entschädigungsfall Lehman Geld zurück für Großkunden

Die Entschädigung von Kunden der deutschen Tochter der zusammengebrochenen US-Investmentbank Lehman Brothers rückt näher. Die EU-Kommission hat eine Garantie des Banken-Rettungsfonds SoFFin von 6,7 Mrd. Euro für die Sicherungseinrichtung-Gesellschaft deutscher Banken (SdB) am Donnerstag gebilligt. Im Dezember hatte der Bankenverband angekündigt, dass deutsche Lehman-Kunden Ende Januar mit einer Entschädigung rechnen könnten.

Die neu gegründete SdB unterstützt die Einlagensicherung bei Entschädigungen von Einlegern. Die dank der Staatsgarantie möglich gewordene Ausgabe von Anleihen der SdB soll unter anderem dazu dienen, die Rückflüsse aus der Insolvenz der Lehman Brothers Bankhaus Aktiengesellschaft vorzufinanzieren, teilte der Bankenverband mit.

Privatkunden gehen leer aus

Damit erhalten auch Krankenversicherer wie die Barmer oder Träger der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung, die mehrere Millionen Euro bei Lehman angelegt hatten, Geld zurück. Die deutsche Tochter des US-Instituts hatte nach früheren Angaben von Anlegerschützern nur wenige direkte Privatkunden. Nicht abgesichert sind Privatkunden, die beispielsweise bei Sparkassen Lehman-Zertifikate gekauft haben.

Lehman Brothers hatte Mitte September Insolvenz angemeldet. Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hatte daraufhin die Geschäfte der deutschen Lehman-Tochter gestoppt und Ende Oktober bei der Lehman Brothers Bankhaus AG (Frankfurt am Main) den Entschädigungsfall festgestellt. Damit wurde die rechtliche Voraussetzung für die Entschädigung betroffener Anleger geschaffen. Dazu gehören vor allem große institutionelle Kunden wie Banken oder Versicherungen.

Kundeneinlagen ohnehin sicher

Die Kundeneinlagen einschließlich auf den Namen lautender Sparbriefe sind laut Bankenverband von der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken und darüber hinaus vom Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken bis zur Sicherungsgrenze von rund 285,105 Mio. Euro je Einleger geschützt.

Quelle: ntv.de

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