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Karlsruhe gibt grünes Licht Großflughafen BBI kommt

Der umstrittene Bau des Großflughafens Berlin Brandenburg International (BBI) in Schönefeld ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Die Karlsruher Richter verwarfen die Verfassungsbeschwerden von Anwohnern gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landes Brandenburg und gegen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts. Zur Begründung hieß es, die Kläger hätten eine Verletzung ihrer Grundrechte nicht ausreichend aufgezeigt.

Die Verfassungsbeschwerden richteten sich zum einen gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das im März 2006 den Ausbau des Flughafens Schönefeld zum Airport Berlin Brandenburg International (BBI) unter strengen Auflagen genehmigt hatte.

Die obersten Verwaltungsrichter hatten ein Nachtflugverbot verfügt und zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen angeordnet. Aus Sicht der Flughafengegner waren dabei aber wesentliche Belange der Anwohner nicht berücksichtigt worden. Es gehe um die Grundrechte auf Unversehrtheit und Eigentum sowie um die Standortwahl.

Dem folgte das Bundesverfassungsgericht nicht. Die klagenden Anwohner hätten nicht aufzeigen können, dass die Planfeststellungsbehörde ihre eigentumsrechtlichen Belange nicht in verfassungsrechtlich einwandfreier Weise abgewogen habe. Auch hinsichtlich des vom Bundesverwaltungsgericht gebilligten Lärmschutzkonzepts sei eine Grundrechtsverletzung der Kläger nicht erkennbar. Zudem griffen auch die vorgebrachten Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Standortfestlegung nicht.

Dem Ausbau des Flughafens liegt ein - mehrfach geänderter - Planfeststellungsbeschluss des brandenburgischen Verkehrsministeriums vom 13. August 2004 zugrunde, gegen den sich die Beschwerden auch direkt richteten. Diese Klagen wurden ebenfalls "nicht zur Entscheidung angenommen". (AZ: 1 BvR 2722/06; 1 BvR 2389/06 - Beschlüsse vom 20. Februar 2008)

Mehr Umsteigeverkehr

Berlin sieht sich auf einem guten Weg, das dritte Luftverkehrskreuz in Deutschland nach Frankfurt/Main und München zu werden. Die drei Flughäfen der Hauptstadt hatten 2007 mit mehr als 20 Millionen Fluggästen einen Zuwachs von 8,3 Prozent erzielt und damit sehr gut abgeschnitten. Bei Flügen nach Skandinavien ist man mit einem Marktanteil in Deutschland von 19,2 Prozent führend und im Osteuropaverkehr liegt die deutsche Hauptstadt auf Platz drei.

Vorteil des geplanten Hauptstadt-Flughafens ist es, dass man nicht von einer großen Fluggesellschaft abhängig und somit in schwierigeren Zeiten gut aufgestellt ist. In Berlin sind Lufthansa, Air Berlin, Easyjet sowie Germanwings und TUIfly große Anbieter.

Mit dem Bau des BBI erhält Berlin einen der modernsten und leistungsfähigsten Flughäfen. BBI soll ab 2011 über eine Kapazität von rund 40 Millionen Passagieren pro Jahr verfügen. Ziel ist, mehr Umsteigeverkehr nach Berlin zu holen und BBI als neue Drehscheibe für die Hauptstadtregion zu etablieren.

Quelle: ntv.de

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