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Etappensieg in London HSH verklagt UBS

Das Oberste Gericht in London hat eine von der schweizerischen Großbank UBS angestrebte Feststellungsklage gegen die HSH Nordbank zurückgewiesen. Das in Hamburg ansässige Institut begrüßte die Entscheidung. "Aus unserer Sicht handelte es sich hierbei um ein prozessuales Störmanöver der UBS, um den Fortgang der unsererseits gegen die UBS angestrebten Klage in New York zu verzögern", wird Rune Hoffmann, Pressesprecher der HSH Nordbank, in einer Mitteilung zitiert.

Das Londoner Gericht habe Rechtsmittel gegen die Entscheidung ausgeschlossen. Die Klage stehe im Zusammenhang mit einem von der UBS AG, Zürich, verwalteten Wertpapierportfolio mit Namen "North Street 2002-4" im ursprünglichen Wert von 500 Mio. US-Dollar.

Die HSH Nordbank hatte im Februar 2008 Schadenersatzklage gegen die UBS in New York eingereicht und ihr dabei Nichteinhaltung von Absprachen sowie Missmanagement bei dem von ihr verwalteten Wertpapierportfolio vorgeworfen. UBS reagierte ihrerseits mit einer so genannten Feststellungsklage in London mit dem Ziel, den Gerichtsstand von New York nach London zu verlegen.

Hunderte von Millionen

Das Hamburger Finanzhaus habe deutliche Verluste bei dem Investment verbucht, das im Jahr 2002 von der UBS an die HSH Nordbank verkauft wurde. Ende Februar hatte ein Sprecher der HSH Nordbank den Schaden nach Mark-to-market-Bewertung auf Hunderte von Millionen US-Dollar beziffert.

Das Institut werde seine Klage gegen die UBS in New York mit Nachdruck weiterverfolgen, hieß es am Freitag von der HSH Nordbank weiter. Man sei überzeugt von der Tragfähigkeit der Beweise.

Quelle: ntv.de

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