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VW-Affäre Haftstrafe für Volkert?

Der frühere VW-Betriebsratsvorsitzende Klaus Volkert könnte wegen seiner Rolle in der so genannten VW-Affäre weniger glimpflich davon kommen, als Ex-VW-Personalchef Peter Hartz. Wie das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" berichtet, droht Volkert eine Haftstrafe.

Volkert habe sich nach Überzeugung der Ermittler der Anstiftung zur Untreue schuldig gemacht und werde deshalb angeklagt, berichtet das Magazin. Da laut Strafgesetzbuch der Anstifter "gleich einem Täter bestraft" werde, drohe Volkert eine Haftstrafe.

Gegen Volkert war wegen Untreue ermittelt worden. Er hatte vorübergehend in Untersuchungshaft gesessen, weil er versucht haben soll, einen Mitbeschuldigten zu einer Falschaussage zu bewegen. Nach einem Geständnis, in dem er die ihm zu Last gelegten Straftaten weitgehend einräumte, kam Volkert wieder frei.

Wie der "Spiegel" unter Berufung auf Justizkreise berichtet, hat sich Volkert nach Überzeugung der Ermittler der Anstiftung zur Untreue schuldig gemacht, weil er mehr Geld für sich und einen Beratervertrag für seine damalige Geliebte gefordert habe. Außerdem habe er verlangt, dass sie für Reisen auf Konzernkosten aus Brasilien eingeflogen wurde. Nach dem Gesetz wird ein Anstifter wie ein Täter betraft. Bei einer Verurteilung drohen je nach Schwere der Delikte bis zu fünf Jahre Haft.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig wollte die bevorstehende Anklage bislang nicht bestätigen. Derzeit werde die abschließende Entscheidung der Strafermittler zu Volkert vorbereitet, hieß es lediglich. Es sei davon auszugehen, dass sie im März verkündet werde.

Der ehemalige VW-Personalvorstand Peter Hartz war Ende Januar vom Landgericht Braunschweig zu zwei Jahren auf Bewährung sowie einer Geldstrafe von 576.000 Euro verurteilt worden, weil er Volkert heimlich Sonderboni von fast zwei Mio. Euro zugeschanzt hatte. Das Gericht hatte Hartz zugutegehalten, dass er persönlich von den Zahlungen nicht profitiert hatte.

Quelle: ntv.de

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