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Leica-Aktionäre erfolgreich Kein Börsenrückzug

Der geplante Rückzug des Kameraherstellers Leica von der Börse ist vom Landgericht Frankfurt am Main vorerst gestoppt worden. Das Gericht gab den Klagen von 15 Kleinaktionären gegen das Unternehmen statt und erklärte einen entsprechenden Beschluss der Hauptversammlung vom November vergangenen Jahres für unwirksam.

Der Hauptaktionär des Traditionsunternehmens, die ACM Projektentwicklung GmbH in Salzburg, die 96,5 Prozent aller Aktien hält, hatte der auf der Hauptversammlung beschlossen, die restlichen Aktionäre zwangsweise abzufinden. Mit Erfolg verwiesen die Kläger jedoch auf formale Mängel bei der Ausrichtung der Versammlung.

Die Richter monierten in ihrer Entscheidung besonders Mängel bei der Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie bei der Bekanntmachung bestimmter Vollmachten, die gegen Vorschriften im Aktiengesetz verstoßen hätten. So sei bereits in der Einladung zur Hauptversammlung die Aufforderung enthalten gewesen, eine eventuelle Vollmachtserklärung schriftlich einzureichen. Eine solche "Schriftformerfordernis" verstoße aber gegen das Aktienrecht, sagte der Vorsitzender Richter Martin Müller.

Quelle: ntv.de

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