Firmenehe vor Gericht Klage von Ex-Daimler-Anlegern
21.10.2008, 11:40 UhrZehn Jahre nach der Firmenehe zwischen dem Stuttgarter Autokonzern Daimler-Benz und Chrysler wird die längst gescheiterte transatlantische Fusion erneut vor Gericht aufgerollt. Das Stuttgarter Oberlandesgericht muss seit Dienstag entscheiden, ob Daimler seinen früheren Aktionären einen Nachschlag für die nach der Fusion zwangsweise eingezogenen Aktien zahlen muss.
Daimler war in erster Instanz 2006 vom Landgericht Stuttgart zu einer Nachzahlung von rund 232 Mio. Euro verurteilt worden, da die Unternehmenswerte bei der Fusion willkürlich festgelegt worden seien. Diesen Beschluss hatte Daimler angefochten.
Der frühere Daimler-Benz-Konzernchef Jürgen Schrempp sagte als Zeuge, die Wirtschaftsprüfer hätten den Auftrag gehabt, die Firmenwerte von Daimler-Benz und Chrysler "frei und unabhängig" zu ermitteln. Er habe beim Zusammenschluss "keine persönlichen Interessen", sondern Unternehmensinteressen verfolgt. Schrempp, der die Fusionsverhandlungen mit Chrysler geleitet hatte, räumte ein, dass der Zusammenschluss mit Chrysler für Daimler wegen der geringen Unternehmensgröße "lebensnotwendig" gewesen sei.
Im Zuge der Fusion 1998 waren die Aktien von Daimler-Benz und Chrysler zwangsweise in Papiere der neuen DaimlerChrysler AG umgetauscht worden. Den Anteilseignern waren je Daimler-Aktie 1,005 Aktien der "Welt-AG" angeboten worden. Die überwiegende Mehrheit der Daimler-Benz-Aktionäre nahm die Offerte an. Eine kleine Gruppe von Anteilseignern mit einem Anteil von 1,8 Prozent hielt das Umtauschverhältnis aber für zu gering. Sie verweigerten
den Umtausch und klagten. Ihre rund 10,5 Mio. Aktien wurden zwangsweise umgetauscht.
Quelle: ntv.de