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Oberster Strafverfolger soll prüfen Kontrolle für Prozess-Deals

Nach der Bewährungsstrafe für den ehemaligen VW-Manager Peter Hartz hat sich der Präsident des Bundesgerichtshofs (BGH), Günter Hirsch, für eine bessere Kontrolle von Absprachen zwischen Gericht, Anklage und Verteidigung in Prozessen ausgesprochen.

Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" plädiert Hirsch dafür, den Generalbundesanwalt als Kontrollinstanz für Gerichtsabsprachen zu beauftragen. Die Kontrollfunktion des BGH -der obersten Instanz in Zivil- und Strafverfahren -sei in der Praxis weitgehend verwehrt, weil in der Regel keine der an einer Absprache beteiligten Parteien Revision einlege. Eine Kontrollinstanz wie der Generalbundesanwalt könne fragwürdige Absprachen dagegen trotzdem vor den BGH bringen. "Im Augenblick ist die einzige Kontrollinstanz die öffentliche Meinung", kritisierte der Richter.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hatte zuvor einen Gesetzentwurf angekündigt, Absprachen auf eine klare Rechtsgrundlage zu stellen. "Einen Handel mit der Gerechtigkeit wird es aber nicht geben", sagte sie in einem Interview. Zentrale Bedeutung bei Absprachen komme einem glaubwürdigen Geständnis zu. Um die Verständigung zwischen Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht nachvollziehbar zu machen, sollten die Verhandlungen in Protokollen festgehalten werden.

Beim Koalitionspartner CDU und bei den Grünen stieß das Vorhaben auf Zustimmung. Anwaltsverbände kritisierten den Vorstoß.

Im Prozess gegen den früheren VW-Personalvorstand Hartz, der am Donnerstag zu einer Bewährungs-und Geldstrafe verurteilt wurde, hatten sich Richter, Staatsanwälte und Verteidiger auf das Strafmaß verständigt. Absprachen hatte es auch bei der Anklage gegen Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann gegeben. Das Düsseldorfer Landgericht hatte das Verfahren um die umstrittenen Prämien bei der Übernahme von Mannesmann gegen eine Zahlung von 5,8 Mio. Euro eingestellt.

Quelle: ntv.de

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