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Verbot aufgehoben Lokführer dürfen streiken

Die Gewerkschaft der Lokführer darf nach einer Gerichtsentscheidung im Güter- und Fernverkehr nun doch Warnstreiks organisieren, um ihre Tarifforderungen gegen die Deutsche Bahn durchzusetzen.

Das Arbeitsgericht Mainz entschied am Samstag, eine Friedenspflicht zwischen den Konfliktparteien bestehe hier nicht mehr. Die Gewerkschaft Deutscher Lokführer (GDL) habe zugesichert, auf jene Teile ihrer Forderungen, auf die sich die Friedenspflicht bezogen habe, zu verzichten, sagte Richterin Ruth Lippa. Zudem sei offen, ob die GDL die nun geänderten Forderungen jemals zu Streikzielen erklären werde. Der Anlass für die einstweilige Verfügung sei damit entfallen.

Am Dienstag hatte das Gericht zunächst noch bundesweite Warnstreiks mit einer einstweiligen Verfügung untersagt. Dagegen hatte die GDL Widerspruch eingelegt.

Auch im Regionalverkehr der Bahn darf die GDL wieder zu Warnstreiks aufrufen. Das Arbeitsgericht hob auch in diesem Punkt ein bundesweites Verbot für Warnstreiks auf. Die GDL legte damit auch in dieser Frage erfolgreich Widerspruch gegen eine entsprechende einstweilige Verfügung ein.

Die Lokführer verlangen einen eigenen Tarifvertrag sowie Lohnerhöhungen von bis zu 31 Prozent. Die beiden anderen Bahn-Gewerkschaften Transnet und GDBA haben sich mit der Bahn bereits auf eine Lohnerhöhung von 4,5 Prozent ab 2008 sowie eine Einmalzahlung von 600 Euro für die Zeit bis Jahresende verständigt. Mit Warnstreiks hatten die Lokführer am Dienstag den Bahnverkehr deutschlandweit zeitweise zum Erliegen gebracht. Nach Zustellung der einstweiligen Verfügung hatte die Gewerkschaft die Warnstreiks dann vorzeitig abgebrochen.

Die Bahn hat zur Zeit rund 20.000 Lokführer. Drei Viertel von sind in der GDL organisiert.

Quelle: ntv.de

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