EU-Kommission uneins Lufthansa muss auf AUA warten
29.06.2009, 11:08 Uhr
Ob Lufthansa die Österreicher übernimmt, steht noch nicht fest.
(Foto: REUTERS)
Die EU-Kommission verschiebt österreichischen Regierungskreisen zufolge wahrscheinlich ihre Entscheidung über die geplante Übernahme der Austrian Airlines (AUA) durch die Lufthansa. Die Kommission könne sich nicht auf eine Genehmigung der im Rahmen der Übernahme gewährten österreichischen Staatshilfe von 500 Mio. Euro für die AUA einigen, schreibt die österreichische Zeitung "Der Standard". Die für diesen Mittwoch angepeilte Entscheidung sei deshalb um zwei Wochen verschoben worden.
Der für das Verfahren zuständige EU-Verkehrskommissar Antonio Tajani habe in einem 56-seitigen Dokument, das der Zeitung vorliege, grünes Licht gegeben, berichtet die Zeitung. Der Verkaufsprozess habe zum "höchstmöglichen Marktpreis für Austrian Airlines" geführt. Auch die Staatshilfe durch die staatliche Österreichische Industrieholding AG (ÖIAG) bedachten Tajanis Experten laut "Standard" mit wohlwollenden Worten: "Sogar eine Insolvenz wäre teurer als der Verkauf zu einem negativen Preis gewesen, weshalb die ÖIAG und die Republik Österreich wie marktwirtschaftliche Investoren gehandelt haben, indem sie diesen Preis akzeptiert haben." Folglich stelle der Zuschuss keine Beihilfe dar, schlussfolgerte Tajani.
Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes habe gegen den Entwurf Tajanis jedoch Einspruch eingelegt. Dieser müsse die Entscheidung nun umschreiben, schreibt "Der Standard". Da Kroes offenbar eine massive Streckenbereinigung vor Augen habe, um den Wettbewerb zu gewährleisten, könne ein Scheitern des Deals drohen, heißt es aus dem Umfeld des österreichischen Bundeskanzlers Werner Faymann.
Eine Lufthansa-Sprecherin bekräftigte, dass die Übernahme noch scheitern könnte, wenn die Bewilligung der EU nicht rechtzeitig erfolge. "Wie im öffentlichen Kaufangebot formuliert, müssen die aufschiebenden Bedingungen bis zum 31. Juli erfüllt sein. Wenn dem nicht so ist, kann die Transaktion scheitern. Die aufschiebenden Bedingungen sind die kartellrechtliche Freigabe und die Freigabe zur Restrukturierungsbeihilfe", sagte die Sprecherin.
Quelle: ntv.de, DJ/rts