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Wegen Steuernachzahlungen Ministerium beruhigt Rentner

Rentner, die dem Fiskus aus Unwissenheit steuerpflichtige Einkünfte verschwiegen haben, müssen in der Regel keine Steuer-Strafverfahren fürchten. "Diese Ängste sind unbegründet und unnötig", sagte eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums in Berlin. Sofern die Rentner nicht vorsätzlich gehandelt hätten, müssten sie allenfalls neben einer Nachzahlung mit Säumniszuschlägen rechnen.

Ausdrücklich nicht bestätigen wollte die Sprecherin Angaben der Deutschen Steuergewerkschaft, wonach rund 2 Mio. Rentner als Folge des Datenabgleichs der Rentenversicherung mit den Finanzämtern mit Steuernachzahlungen rechnen müssten. Dem Ministerium lägen hierzu keinerlei Daten vor. Im Übrigen müsse der Großteil der Rentner ohnehin keine Steuern zahlen, weil seine Einkünfte unter der Grenze von 16.800 Euro im Jahr pro Person lägen - bezogen auf einen Renteneintritt 2008.

Bagatellgrenze gefordert

Von drohenden Steuernachzahlungen hatte der Vizechef der Steuergewerkschaft Manfred Lehmann in der "Westdeutschen Allgemeinen Zeitung" gesprochen. Allerdings handle es sich in der Regel um kleinere Beträge. Lehmann hatte daher die Einführung einer Bagatellgrenze von 500 Euro im Jahr gefordert, um die Finanzämter nicht mit der Verfolgung solcher Vorgänge nicht zu überlasten. Allerdings sieht das Finanzministerium für eine solche Bagatellgrenze keine Grundlage. Dagegen gebe es verfassungsrechtliche Bedenken, denn der Grundsatz der gleichmäßigen Besteuerung sei berührt.

Hintergrund der Diskussion ist der schrittweise Übergang auf die sogenannte nachgelagerte Besteuerung seit 2005 mit dem Alterseinkünftegesetz. Danach werden schrittweise höhere Anteile der Rente steuerpflichtig, während Aufwendungen für die Altersvorsorge steuerbegünstigt werden.

Ein Großteil der Rentner blieben damit aber steuerfrei, erläuterte die Ministeriumssprecherin. Zudem sei seinerzeit bei der Einführung der neuen Beteuerungspraxis umfassend über die Neuerungen informiert worden. Daher wollte die überwiegende Zahl der Rentner ihre Einkünfte ordnungsgemäß gegenüber dem Fiskus erklären.

Quelle: ntv.de

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