Mitarbeiter-Krankendaten Müller weist Vorwürfe zurück
20.04.2009, 20:14 UhrDie Ulmer Drogeriekette Müller hat sich gegen den Vorwurf des illegalen Sammelns von Krankendaten ihrer Mitarbeiter gewehrt. Zwar werde nach einer Genesung mit dem Beschäftigten ein sogenanntes Krankenrückkehrgespräch geführt, teilte die Geschäftsführung mit. Doch würden die Mitarbeiter damit nicht "unter Druck" gesetzt.
Kein Mitarbeiter müsse sich für seine Erkrankung rechtfertigen, hieß es weiter. Zuvor hatten die baden-württembergischen Datenschützer angekündigt, nach den Datenskandalen bei Daimler und Lidl nun auch bei Müller zu ermitteln.
Das Unternehmen verwies darauf, dass solche Gespräche in der Privatwirtschaft üblich und weit verbreitet seien. Zudem gehe Müller verantwortungsvoll mit den Angaben der Mitarbeiter um. Die Informationen würden ausnahmslos vertraulich behandelt. Sie dienten neben dem legitimen Zweck der ordnungsgemäßen Berechnung der Entgeltfortzahlungsdauer vor allem einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen. "Die Aufklärung der betrieblich veranlassten Krankheitsursache dient allein der Verbesserung der Arbeitsbedingungen."
Verdi wartet ab
Die Gewerkschaft Verdi will wegen der Datenaffäre zunächst nicht rechtlich gegen die Drogeriekette vorgehen. "Bislang sind keine rechtlichen Schritte geplant", sagte ein Funktionär. Er forderte das Unternehmen jedoch auf, künftig seine Mitarbeiter nicht mehr bei einem "Krankenrückkehrgespräch" nach den Gründen der Erkrankung zu fragen. Auch die Frage, ob die Genesung abgeschlossen sei, müsse gestrichen werden. "Das ist eine Frage, die da nicht hingehört."
Dem Unternehmen würden Fragekataloge geschickt, in denen es sich zu den Vorwürfen äußern solle, sagte Walter Krämer, Referent in der Aufsichtsbehörde für Datenschutz im Innenministerium. Dabei müssten die Hintergründe geprüft werden. Nach einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" müssen die Beschäftigten dem Unternehmen regelmäßig Auskunft über ihren Gesundheitszustand geben. Verdi liegen nach eigenen Angaben ähnliche Hinweise vor.
Das Unternehmen erklärte, die Frage, ob die Genesung vollständig abgeschlossen ist, diene der Personaleinsatzplanung und der Klärung, ob im Interesse des Mitarbeiters eine schonende Wiedereingliederung angezeigt ist. Die Frage, ob die Krankheit durch eine dritte Person verursacht wurde, sei erforderlich, um mögliche Regressansprüche zu prüfen.
Zudem werde gemeinsam in den Gesprächen geklärt, ob der Mitarbeiter wegen derselben Ursache im laufenden Kalenderjahr bereits zuvor erkrankt war. Diese Frage finde ihre Rechtfertigung in den gesetzlichen Bestimmungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes. Danach sei die Gehaltsfortzahlung infolge derselben Krankheit auf die Dauer von sechs Wochen innerhalb eines Zwölf-Monats-Zeitraums begrenzt. "Der Prüfungsmaßstab ist deshalb insoweit kein anderer als derjenige, der auch von den Krankenkassen zugrunde gelegt wird."
Quelle: ntv.de