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Mindestlohn rechtswidrig Pin gewinnt vor Gericht

Die Anwendung des Post-Mindestlohnes auf die gesamte Branche der Briefdienstleistungen ist nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts rechtswidrig. Dies entschied die IV. Kammer des Gerichts nach Angaben eines Justizsprechers am Freitagabend. Mit der Entscheidung gaben die Richter drei Klagen von Konkurrenten der Deutschen Post statt. Das Bundesarbeitsministerium legte gegen das Urteil sofort Berufung ein. Die Mindestlohn- Verordnung bleibt nach Angaben eines Ministeriumssprechers trotz des Urteils in Kraft.

Die der Lohnuntergrenze zugrunde liegende Rechtsverordnung des Bundesarbeitsministeriums verletzt nach Auffassung des Gerichts die Kläger in ihren Grundrechten. Geklagt hatten Deutsche Post-Konkurrenten wie die Pin Group und der niederländische Post-Konzern TNT.

Seit Anfang des Jahres gilt bundesweit ein Mindestlohn für Briefzusteller von 8,00 bis 9,80 Euro die Stunde. Der Mindestlohn war zwischen dem von der Post dominierten Arbeitgeberverband Postdienste und der Gewerkschaft Ver.di ausgehandelt worden. Die Bundesregierung erklärte ihn dann für allgemeinverbindlich.

Ein Sprecher des Arbeitsministeriums erklärte, man halte die Entscheidung für falsch. Sie weiche sowohl von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als auch der des Bundesarbeitsgerichts ab.

Quelle: ntv.de

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