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Schutz vor Staatsfonds Regierung einigt sich

Die Bundesregierung hat ihren Streit über den Schutz einheimischer Firmen vor der unliebsamen Übernahme durch ausländische Staatsfonds beigelegt. Das Bundeskanzleramt und das Arbeitsministerium bestätigten, dass das Arbeitsressort an der Prüfung solcher Beteiligungen entgegen der ursprünglichen Planung beteiligt wird. Wegen des Streits hatte sich die Vorlage der geplanten Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes über Monate verzögert. Die Organisation für Zusammenarbeit und Entwicklung in Europa (OECD) begrüßte die Pläne.

Ursprünglich wollte Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) das Arbeitsministerium an den Prüfentscheidungen der Regierung nicht beteiligen. Dagegen beharrte Ressortchef Olaf Scholz (SPD), in die Entscheidungen eingebunden zu werden, damit auch beschäftigungspolitische Fragen zur Sprache gebracht würden. Der Chef des Bundeskanzleramts, Thomas de Maiziere, bestätigte nach Angaben von Regierungssprecher Ulrich Wilhelm die Beteiligung des Arbeitsministeriums. Entscheiden werde demnach die Bundesregierung. Die Einzelheiten der Beteiligung der Ministerien würden in den Regeln zur Geschäftsordnung festgehalten werden. Scholz' Ressort werde dabei vertreten sein." Es wird eine Beteiligung des Arbeitsministers geben, sowohl im Rahmen der Kabinettsbefassungen als auch im Rahmen der Arbeitsgruppe, die sich im Einzelnen um die Frage der Beteiligungen kümmern wird", sagte ein Sprecher des Arbeitsministeriums. Damit widersprach er einem Bericht der "Financial Times Deutschland", wonach das Arbeitsministerium von den Entscheidungen ausgeschlossen werde.

Die Regierung will Beteiligungen von Staatsfonds dem Bericht zufolge dann prüfen, wenn diese über 25 Prozent an dem jeweiligen Unternehmen betragen und es sich um Anleger handelt, die nicht aus der Europäischen Union (EU) kommen. Wenn die "strategische Infrastruktur" oder die öffentliche Sicherheit gefährdet seien, könne die Regierung solche Beteiligungen binnen drei Monaten nach der Anmeldung untersagen. Wenn eine Beteiligung nicht angemeldet werde, könne ein Fonds auch zur Rückabwicklung gezwungen werden.

OECD-Generalsekretär Angel Gurria sprach von einem guten Signal. Er kenne zwar keine Details, doch seien gesetzliche Änderungen aus seiner Sicht legitim, wenn etwa Sicherheitsfragen tangiert seien. Grundsätzlich bleibe Deutschland offen für Investitionen. "Das ist ein positives Signal für die Märkte, das Vertrauen schafft", sagte Gurria in Berlin. Die Regierung habe mit den Beschlüssen "die rechte Balance" gefunden.

Quelle: ntv.de

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