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Versicherungen vom Discounter Rewe darf nicht mehr

Der Handelskonzern Rewe darf keine Versicherungsverträge mehr verkaufen oder für den Verkauf werben. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Wiesbaden hervor. Die Richter argumentierten, für die Vermittlung von Versicherungen sei eine Erlaubnis nach der Gewerbeordnung notwendig, über die Rewe nicht verfüge.

Wie die Sprecherin des Landgerichts, Ruth Schröder, berichtete, hatte der Rewe-Konzern von September bis Oktober 2007 in Filialen seiner Discount-Tochter Penny Versicherungspakete der Arag angeboten, die aus einer Unfallversicherung, einem Opferrechtsschutz und einem Schutzbrief bestanden. Kunden hätten das Versicherungspaket für 49 Euro an der Kasse kaufen, zu Hause die Unterlagen ausfüllen und an die Arag schicken können. Der Kaufpreis von 49 Euro habe der ersten Jahresprämie entsprochen und sei so verrechnet worden.

Schröder sagte, eine Erlaubnis nach der Gewerbeordnung sei für derartige Geschäfte nach einer EU-Richtlinie aus dem Mai 2007 notwendig. Geklagt gegen Rewe hatte der Arbeitgeberverband der finanzdienstleistenden Wirtschaft (AfW). (Aktenzeichen: 11 O 8/08)

Quelle: ntv.de

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