Auch nach Privatisierung "S" für LBB weiter erlaubt
07.05.2007, 12:38 UhrDie Landesbank Berlin (LBB) darf das rote Sparkassen-"S" und den Namen "Sparkasse" auch nach einer Privatisierung weiter nutzen. Das ist eine Kernaussage der am Montag veröffentlichten schriftlichen Urteilsbegründung des Landgerichts Berlin im Streit um die Markenrechte.
Der Sparkassen-Dachverband DSGV wollte der LBB vor Gericht die Rechte entziehen, nachdem die Bank in eine Aktiengesellschaft umgewandelt und das Berliner Sparkassengesetz novelliert wurde, das eine Privatisierung der zur LBB gehörenden Berliner Sparkasse ermöglicht. Das mündliche Urteil hatte das Gericht bereits am 19. Dezember 2006 gefällt.
Der DSGV hat nun vier Wochen Zeit, in Berufung zu gehen. "Wir haben uns noch nicht entschieden. Unsere Juristen prüfen das Urteil jetzt ausführlich, es kommt auf die genauen Formulierungen an", sagte ein Verbandssprecher.
Das schriftliche Urteil kommt in einer spannenden Phase für den DSGV. Er gehört zu den Bietern für die zum Verkauf stehende LBB, für die bis Anfang Juni verbindliche Gebote abgegeben werden müssen. Bei der derzeit laufenden Buchprüfung hat das Land Berlin als Verkäufer der LBB dem Sparkassenverband die Daten geschwärzt, die mit dem Prozess zu tun haben.
Das Landgericht hebt in seiner Urteilsbegründung hervor, dass für eine Mitgliedschaft im DSGV nicht die Rechtsform und Eigentümerstruktur der Bank entscheidend sei, sondern die sparkassentypischen Aufgaben wie das Gemeinwohl- und Regionalprinzip. Unter anderem verweist das Gericht darauf, dass die WestLB AG und die HSH Nordbank trotz ihrer privatwirtschaftlichen Rechtsform DSGV-Mitglieder sind. Die uneingeschränkte Nutzung der Sparkassen-Marken gehöre zum Kernbestand der DSGV-Mitgliedschaft, argumentierte das Gericht weiter.
Berlin muss die LBB bis zum Jahresende auf Druck der EU verkaufen. Die Kommission hatte das zur Auflage gemacht, nachdem Berlin die ehemalige Bankgesellschaft vor sechs Jahren mit Milliardenbeihilfen vor der Pleite bewahrt hatte.
Quelle: ntv.de