Justiz weist Einspruch zurück Schlappe für E.ON
30.03.2007, 18:39 UhrDer oberste spanische Gerichtshof hat den Antrag des deutschen Energieriesen E.ON zurückgewiesen, das Gegengebot von Acciona und Enel für den spanischen Versorger Endesa zu blockieren. Die Richter trafen damit allerdings noch keine Entscheidung in der Sache, nämlich ob die E.ON-Rivalen, der italienische Versorger Enel und der spanische Mischkonzern Acciona, ihr angekündigtes Angebot vorlegen dürfen.
Das Übernahmeangebot der beiden Rivalen wurde von der Börsenaufsicht CNMV für sechs Monate eingefroren. E.ON führte vor Gericht an, dass es auch nach Ablauf dieser Frist unerlaubt ist.
Vor dem Entscheid des Gerichtshofes hatten Enel und Acciona angekündigt, ebenfalls vor Gericht ziehen zu wollen, um schon jetzt eine Offerte für Endesa vorlegen zu können. Sie wollten das nochmals erhöhte E.ON-Angebot von 40 Euro pro Endesa-Aktie mit mindestens 41 Euro pro Aktie übertreffen. Nach Ansicht der Düsseldorfer Konzernführung war die angekündigte Gemeinschaftsofferte jedoch illegal.
Im Streit um die Übernahme des größten spanischen Stromversorgers Endesa hat der deutsche Energiekonzern E.ON vor Gericht einen Rückschlag erlitten. Der Nationale Gerichtshof in Madrid lehnte einen Eilantrag des Düsseldorfer Branchenriesen ab. E.ON hatte eine einstweilige Verfügung erwirken wollen, mit der seinen Rivalen Enel und Acciona eine Übernahmeofferte für Endesa untersagt werden sollte.
Wie aus Justizkreisen in Madrid verlautete, wiesen die Richter das Gesuch zurück. Sie trafen damit allerdings noch keine Entscheidung in der Sache, nämlich ob die E.ON-Rivalen, der italienische Versorger Enel und der spanische Mischkonzern Acciona, ihr angekündigtes Angebot für Endesa vorlegen dürfen.
Nicht nur E.ON, auch dessen Rivalen waren im Endesa-Streit vor Gericht gezogen. Enel reichte am Freitag in Madrid eine Klage gegen die Börsenaufsicht (CNMV) ein, die dem italienischen Konzern und der spanischen Acciona für eine Sperrfrist von sechs Monaten ein Übernahmeangebot für Endesa untersagt hatte. Enel und Acciona wollen mit der Anrufung des Gerichts erreichen, dass sie ihre angekündigte Gemeinschaftsofferte schon jetzt vorlegen dürfen.
Der italienische Konzern stellte zudem den Antrag, dass die Offerte per Eilverfahren mit einer einstweiligen Verfügung genehmigt wird. Die spanische Börsenaufsicht hatte in der Vorwoche entschieden, dass die E.ON-Rivalen ihr Angebot erst sechs Monate nach Ablauf der E.ON-Offerte - also frühestens im Oktober - einreichen dürfen.
Gegen diese Entscheidung der CNMV war auch E.ON vor Gericht gezogen. Nach Ansicht der Düsseldorfer Konzernführung ist die angekündigte Gemeinschaftsofferte von Enel und Acciona illegal. E.ON will unter anderem erreichen, dass das Gericht den Rivalen ein solches Angebot untersagt.
Enel und Acciona begründeten ihre Klage damit, dass Unternehmen, die mehr als 25 Prozent der Kapitalanteile eines Konzerns erwerben, nach spanischem Recht gezwungen sind, eine Übernahmeofferte für das gesamte Kapital vorzulegen. Beide halten zusammen 46 Prozent der Endesa-Anteile. Acciona, das derzeit über 21,03 Prozent der Kapitalanteile von Endesa verfügt, bat nach Presseberichten die Börsenaufsicht um die Genehmigung, diesen Anteil auf 24,9 Prozent zu erhöhen.
E.ON hatte am Montag sein bis 3. April befristetes Angebot auf 40 Euro pro Endesa-Aktie erhöht, woraufhin Acciona und Enel eine Offerte von mindestens 41 Euro ankündigten. Die beiden Konzerne wollen ihr Angebot vorlegen, sobald dies rechtlich zulässig ist.
Quelle: ntv.de