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Kartellamt gegen Post-Bonus Steuerprivileg muss weg

Das Bundeskartellamt hat die Bundesregierung aufgefordert, nach der Vereinbarung zum Mindestlohn nun zumindest das Steuerprivileg der Deutschen Post ersatzlos zu streichen.

"Der Wettbewerb auf dem Briefmarkt darf nicht noch stärker eingeschränkt werden, und die Mehrwertsteuerbefreiung der Post ist zweifellos ein Element, das den Wettbewerb stark behindert", sagte Kartellamtspräsident Bernhard Heitzer der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".

Eine kartellrechtliche Handhabe gegen den Mindestlohn hat das Amt aber nicht. Nach erster Prüfung enthalte der Tarifvertrag keine unmittelbar "marktbeschränkenden Vereinbarungen". Diese ergäben sich erst aus einer gesetzlichen Allgemeinverbindlichkeit der Lohnuntergrenzen, die der von der Post dominierte Arbeitgeberverband und die Gewerkschaft ausgehandelt hatten.

Quelle: ntv.de

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