EU-Richtlinie abgesegnet Transparentere Kredite
16.01.2008, 15:30 UhrNach über sechsjährigen Beratungen ist die Neuregelung für Verbraucherkredite in der EU unter Dach und Fach. Das Europäische Parlament stimmte in zweiter Lesung mehrheitlich einem Kompromiss zu, der auch vom EU-Ministerrat mitgetragen wird. Danach gilt die neue Richtlinie nur für Kredite im Umfang zwischen 200 und 75.000 EUR. Hypothekenkredite sind nicht erfasst. Die Richtlinie soll bis Frühjahr 2010 von den EU-Mitgliedstaaten in innerstaatliches Recht umgesetzt werden. Der Ministerrat muss dem neuen Gesetz noch formal zustimmen.
Die bis zuletzt umstrittene Regelung für die Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Rückzahlung eines Kredits sieht nun vor, dass die Entschädigung für die Bank 1% des vorzeitig zurückgezahlten Kreditbetrags nicht übersteigen darf, wenn zwischen dem Zeitpunkt der Rückzahlung und dem Vertragsende mehr als ein Jahr liegt. Ist der Zeitraum kürzer, darf die Entschädigung nicht 0,5% des zurückgezahlten Kreditbetrags überschreiten.
Entsch ädigung darf verlorene Zinsgewinne nicht überschreiten
Allerdings können die Mitgliedstaaten eine höhere Entschädigung vorsehen, wenn der Kreditgeber nachweist, dass sein aus der vorzeitigen Rückzahlung entstandener Verlust diesen Prozentsatz übersteigt. Keinesfalls aber darf die Entschädigung höher sein als der Zinsbetrag, den der Kunde in der Zeit zwischen vorzeitiger Rückzahlung und Vertragsende gezahlt hätte.
Mit der überarbeiteten Regelung für Verbraucherkredite sollen die Bedingungen für ein Darlehen zum Schutz der Verbraucher transparenter werden. Auch soll das Auslandsgeschäft der Kreditgeber angekurbelt werden. Für vorvertragliche Informationen wird es künftig ein EU-Formular geben. Darin müssen auch Angaben zu dem effektiven Jahreszins enthalten sein, der in allen EU-Staaten nach einer einheitlichen Methode berechnet werden muss.
Rücktrittsrecht nur in der Hälfte aller EU-Staaten
Nach Angaben der Europäischen Zentralbank sind die Kreditkosten in den 27 Staaten sehr unterschiedlich und reichen von sechs Prozent in Finnland bis zu zwölf Prozent in Portugal. Für Deutschland werden acht Prozent angegeben. Der effektive Jahreszins muss nach der neuen Richtlinie sämtliche Kreditkosten berücksichtigen.
Zudem werden die Vertragsinhalte standardisiert und es wird EU-weit ein Rücktrittsrecht eingeführt, dass es in rund der Hälfte der 27 Mitgliedstaaten derzeit nicht gibt. In der Richtlinie sind dafür 14 Tage vorgesehen. Der Kunde braucht keine Gründe für seinen Vertragsrücktritt anzugeben.
Die Richtlinie soll fragwürdige Praktiken bei der Kreditvergabe unterbinden und es den Bürgern erleichtern, das für sie günstigste Darlehen problemlos auch außerhalb ihres Heimatlandes aufnehmen zu können. Der EU-Kommission zufolge machen grenzüberschreitende Verbraucherkredite weniger als ein Prozent des Kreditgeschäfts in der EU aus. Dies habe zur Folge, dass die Kreditgeber den Binnenmarkt nicht in vollem Umfang nutzen könnten und der Verbraucher in der Folge auf Angebotsvielfalt und Preiswettbewerb verzichten müsse, heißt es.
CDU befürchtet "Überbürokratisierung"
Die SPD-Abgeordnete Evelyne Gebhardt sprach nach der Abstimmung im Parlament von einem großen Erfolg. Die Verbraucher könnten jetzt die Bedingungen für ein Darlehen im In- und Ausland leicht vergleichen und das für sie günstigste Angebot aussuchen. Der CDU-Abgeordnete und Berichterstatter für die Richtlinie, Kurt Lechner, der sich mit einigen seiner Vorstellungen nicht durchsetzen konnte, kritisierte hingegen, die künftigen Informationspflichten und Vertragsvorschriften für die Kreditgeber führten zu einer "Überbürokratisierung", wodurch Kleinkredite teurer würden. Lechner bezweifelt, dass das grenzüberschreitende Geschäft für Verbraucherkredite mit den neuen EU-Vorgaben zunehmen wird.
Die Grünen-Abgeordnete Heide Rühle bewertete den Gesetzestext als "kompliziert, unübersichtlich und bürokratisch. Die angestrebte Vollharmonisierung gehe an der Wirklichkeit vorbei, da Finanzkulturen und Vorlieben der Kreditnehmer in den Mitgliedstaaten zu unterschiedlich seien.
Quelle: ntv.de