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Streit um Kundendaten USA verklagen UBS

Die US-Steuerbehörden wollen die Schweizer Großbank UBS zur Herausgabe von bis zu 52.000 Kundendaten zwingen. Das US-Justizministerium erklärte, die Regierung habe UBS vor einem Bezirksgericht in Miami (Florida) dazu verklagt, Daten von US-Kunden mit geheimen Schweizer Konten herauszugeben. Die Zivilklage wirft diesen UBS-Kunden vor, die Konten vor der Regierung geheim zu halten und gegen US-Steuergesetze zu verstoßen. Mitte des Jahrzehnts hätten sich die Guthaben der Kunden auf rund 14,8 Mrd. Dollar belaufen.

Die UBS erklärte, sie werde sich gegen die Aufforderung energisch zur Wehr setzen und könne ihre Verteidigung auf eine ganze Reihe von Gesetzen und Abkommen stützen.

Zuvor war die UBS in dem seit Monaten schwelenden Streit mit dem US-Justizministerium eingeknickt und sagte den Ermittlern in einem beispiellosen Schritt Daten von rund 300 amerikanischen UBS-Kunden zu, die Steuerbetrug begangen haben sollen. Das Schweizer Recht unterscheidet zwischen Steuerbetrug, die etwa das Fälschen von Dokumenten voraussetzt, und der weniger stark bestraften Steuerhinterziehung. Die von der Steuerbehörde in dem Verfahren in Miami geltend gemachte Steuerhinterziehung wird vom Bankgeheimnis geschützt.

Ex-UBS-Mitarbeiter brachte Stein zum Rollen

Mit dem erzielten Vergleich entgeht der weltgrößte Vermögensverwalter einer drohenden Strafklage und kann die Gefahr eines Lizenzentzugs für den wichtigen US-Markt abwenden. Das im vergangenen Juli eingeleitete Verfahren der Steuerbehörde wurde in dem Vergleich jedoch ausgeklammert.

Die Affäre war durch einen ehemaligen US-Mitarbeiter der UBS ins Rollen gekommen, der sich in einer Anklage wegen Steuerhinterziehung zur Zusammenarbeit mit den Ermittlern bereit erklärt hatte. Ihm zufolge hatte die UBS insgesamt 20 Mrd. Dollar von wohlhabenden US-Bürgern vor dem Fiskus in die Schweiz geschafft.

Die schweizerische Finanzaufsicht FINMA hatte die Bank dazu aufgefordert, den US-Behörden die Namen der Kontoinhaber zu nennen. Die Vorwürfe hätten für die Zahlungsfähigkeit der UBS "drastische Konsequenzen" haben und deren Existenz gefährden können, begründete die FINMA ihre Entscheidung. Damit wäre "die Stabilität des Schweizer Finanzsystems" riskiert worden.

Der kleine Unterschied

Schweizer Gesetze "schützen keine Steuerbetrüger", erklärte Finanzminister und Bundespräsident Merz. Seine Regierung habe "die Entscheidung nicht getroffen, unterstützt aber die FINMA". Dennoch erklärte Merz: "Das Bankgeheimnis bleibt intakt." Die Schweiz unterscheidet seit den 30er Jahren zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung. Wer gefälschte Daten vorlegt, der betrügt. Wer etwa "vergisst" fällige Steuern zu zahlen, hinterzieht.

Bei Betrug, wenn er denn nachgewiesen wird, gibt es wie bei Geldwäsche Amtshilfe. Bei Hinterziehung in der Regeln nicht. Dagegen laufen die EU aber auch die USA seit Jahren Sturm. Begründet wird die Unterscheidung immer mit der Freiheit der Bürger. Dass dies aber massiv missbraucht wird, geben mittlerweile immer mehr Banker zu.

Das Bankgeheimnis wird seit den 60er Jahren im In- und Ausland, besonders von Deutschland und Frankreich, kritisiert, auch wegen des Auftauchens von Diktatorengeldern auf Konten in der Schweiz oder im Zusammenhang mit nicht zurechenbarem Vermögen von Holocaust-Opfern oder mit der internationalen Terrorfinanzierung. Dass das Bankgeheimnis aus humanitären Gründen eingeführt worden sei, um jüdische Vermögen vor den Nationalsozialisten zu schützen, wird heute von Historikern als Mythos bezeichnet. Versuche, es einzuschränken, schlugen bisher fehl. Es soll sogar in der Verfassung verankert werden.

Gäbe es in der Schweiz nur das Bankgeheimnis, nicht aber die Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und -hinterziehung, wäre alles nicht ganz so schlimm. Denn das Bankgeheimnis ist ein Berufsgeheimnis, das aber bei kriminellen Verstößen aufgehoben werden kann. Somit müsse die Schweiz nun ihr Bankgeheimnis neu definieren, erklärten Fachleute.

Andererseits muss nun jeder Kunde einer Schweizer Bank damit rechnen, dass seine Daten weitergegeben werden, wenn er denn eine kriminellen Hintergrund, was Steuerhinterziehung etwa sei, aufweise. Somit sei das Bankgeheimnis nach Schweizer Art nun durch die USA geknackt.

Quelle: ntv.de

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