EuGH zur Jobverlagerung Urteil stärkt Gewerkschaften
11.12.2007, 12:47 UhrDer Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte der Gewerkschaften beim Kampf gegen die Verlagerung von Arbeitsplätzen in Billiglohnländer gestärkt. Zum Schutz der Arbeitnehmer dürfen Gewerkschaften für einen Tarifvertrag kämpfen, wenn Unternehmen Stellen aus Kostengründen in ein anderes Land innerhalb der Europäischen Union verlagern wollen, heißt es in dem Urteil des obersten EU-Gerichts. Anlass für die Entscheidung war der Fall der finnischen Reederei Viking, die eine verlustreiche Fähre unter estnischer Flagge fahren lassen und die finnische Besatzung durch eine estnische mit geringerer Bezahlung austauschen wollte.
Hintergrund ist der Trend zur Verlagerung von Arbeitsplätzen in die neuen EU-Länder, wo das Lohnniveau niedriger ist als in Westeuropa. In der kommenden Woche urteilt der EuGH in einem ähnlichen Fall, wo eine schwedische Gewerkschaft gegen eine lettische Baufirma vorging, die keine schwedischen Tarife einhalten wollte.
Im Fall der Reederei wollte die in London ansässige internationale Transportarbeiter-Gewerkschaft im Namen ihres finnischen Verbandes durchsetzen, dass die Reederei weiterhin die finnischen Tarife einhält. Viking klagte dagegen, weil sie dadurch ihre Niederlassungsfreiheit in der EU eingeschränkt sah.
Der EuGH bestätigte dies auch. Doch sei ein Arbeitskampf zulässig, wenn damit ein legitimes Ziel wie der Arbeitnehmerschutz verfolgt werde. Das englische Gericht, das dem EuGH Fragen dazu vorlegte, muss nun prüfen, ob die Ziele der Gewerkschaft dem Schutz der Arbeitnehmer dienen und ob die Arbeitskampfmaßnahmen der Gewerkschaft verhältnismäßig sind.
Quelle: ntv.de