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Telekom-Prozess Zweite Musterklage

Im millionenschweren Schadenersatzprozess unzufriedener Aktionäre gegen die Deutsche Telekom hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt einen zweiten Musterkläger bestimmt. Der Mann hat bereits beim zweiten Börsengang der Telekom im März 1999 eine größere Menge T-Aktien erworben und in der Folge nach Angaben seiner Anwälte einen hohen sechsstelligen Verlust erlitten. Das OLG bestätigte am Montag eine entsprechende Mitteilung des Rechtsanwaltsbüros Tilp aus Tübingen.

Seit rund neun Monaten ist eine erste Musterklage beim OLG anhängig, bei der es um angeblich falsche Prospektangaben aus dem dritten Börsengang im Jahr 2000 geht. Anhand der beiden Fälle soll das OLG zentrale Rechtsfragen vorab klären, bevor der eigentliche, seit November 2004 laufende Prozess in erster Instanz beim Landgericht Frankfurt fortgesetzt wird. Dort liegen rund 2.500 Klagen von zusammen rund 17.000 Aktionären, die von der Telekom Schadenersatz für erlittene Kursverluste verlangen. Zentraler Vorwurf ist die Falschbewertung des Immobilienvermögens. Die Klagen sollen nach dem neuen Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) zusammengeführt werden.

Ein Termin für die erste Verhandlung beim OLG sei aber noch nicht absehbar, sagte ein Gerichtssprecher am Montag. Derzeit streiten sich die Anwälte um die Frage, ob jede Klage vor ihrer Aussetzung einzeln geprüft werden muss. Die Tilp-Anwälte warfen der Telekom vor, das Gericht mit der Forderung nach Einzelprüfungen absichtlich lahm zu legen. Sie kritisierten auch den Umstand, dass es nunmehr zwei Musterverfahren mit zwei Musterklägern gibt. Beide würden aber von Tilp vertreten.

Als problematisch am KapMuG gilt, dass die übrigen Kläger der Musterklage als "Beigeladene" beitreten oder aber ihre Ansprüche fallen lassen müssen. Klagen sie weiter, tragen sie steigende Kostenrisiken mit, zum Beispiel für aufwendige Gutachten.

Quelle: ntv.de

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